Erkrath: Fällung der alten Eiche ist rechtmäßig

Baumschutzsatzung gilt dort nicht.

Erkrath. Für Sonja Fischer sind Bäume mehr als ein hölzerner Stamm mit Zweigen dran, an denen Blätter hängen. Zu einer uralten Eiche am Römerweg hat die Erkratherin eine besondere Beziehung entwickelt: "Ich habe dem Baum meine Sorgen erzählt, und er hat mir Kraft gegeben", sagt die schwerkranke Frau.

Dieser Quell der Energie steht nicht mehr. Die Eiche wurde gefällt. "Das macht mich sehr traurig", sagt Sonja Fischer und stellt die Frage, ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

"Ist es", versichert Peter Heffungs, Leiter des Tiefbauamts. "Es handelt sich nämlich um Privatgelände. Dort gilt die städtische Baumschutzsatzung nicht." Die Familie Zech war demnach berechtigt, im Zug ihrer Waldbewirtschaftung den Baum zu fällen. Heffungs: "Die Untere Landschaftsbehörde war über die Maßnahme informiert." Dazu gehörte auch das Fällen von Rotbuchen.

Für Sonja Fischer ist die alte Eiche auf die Größe eines Kieselsteins geschrumpft. "Ehemalige Kollegen, das sind Handwerker, haben mir aus einem Stück Holz des Baums einen Handschmeichler geschnitzt." Der begleite sie nun.