Erkrath: Klage bremst Beschleunigung auf die Autobahn A3 aus
Der Landesbetrieb Straßen NRW wartet auf die Entscheidung der Verwaltungsrichter in Münster.
Erkrath. Keine Spur von einer Baustelle. Mit Ausnahme der üblichen Zähflüssigkeit können Autofahrer unbeeinträchtigt von der Autobahn A46 auf die A3 in Richtung Oberhausen abbiegen. Kein Bagger, keine Fräsmaschine blockiert die Fahrbahn.
Geplant war das anders. In dieser Woche wollte der Landesbetrieb Straßen NRW mit der Verlängerung des Beschleunigungsstreifens auf einer Länge von rund 500 Meter beginnen. "Es wäre zurzeit nicht schlau, den Auftrag zu vergeben", sagt Heinz-Gert Biewald, für den Ausbau zuständiger Projektleiter beim Landesbetrieb.
Für den Baustopp verantwortlich ist Dieter Hoch. Der Erkrather wohnt An der Brandshütte - in einem Landhaus, das so dicht an der A3 steht, dass Hoch die Beschriftung der Lastwagen lesen kann, die vorbeidröhnen. "Wenn man bei uns im Garten zehn Meter auseinander steht, muss man sich schon anstrengen, um sich zu verständigen", sagt Hoch. Er schätzt die Lärmspitzen auf "über 80 Dezibel". Da seien eigentlich Ohrenschützer Pflicht. Mediziner warnen vor Gehörschäden bei dauerhafter Beschallung in dieser Stärke.
Da Hoch mit dem Ausbau des Beschleunigungsstreifens kaum Besserung erwartet, haben seine Anwälte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, den Ausbau nicht ohne Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dann nämlich hätten Hoch und andere Erkrather, die nahe am Lärm wohnen, die Möglichkeit, Einsprüche geltend zu machen. Da das Streitobjekt eine Autobahn ist, leitete das Verwaltungsgericht den Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster weiter.
"Im Moment sind die Akten bei den Anwälten des Klägers, die Akteneinsicht gefordert haben", sagt Ulrich Lau, Vorsitzender Richter am OVG, auf Nachfrage der WZ. Er könne nicht sagen, wann genau das Gericht entscheide.
"Diesen Termin warten wir ab", kündigt der Sprecher des Landesbetriebs an. Die Frist mit dem Bauunternehmen, das den Ausbau ausführen soll, könne bis Mitte Dezember verlängert werden. "Gewisse Dinge hätte man jetzt zwar besser als im Winter machen können, aber wir wären ja mit dem Ausbau auf jeden Fall in die Wintermonate gerutscht", so Biewald. Die Bauzeit beträgt drei bis vier Monate.
Am Ausgang des Verfahrens vor dem OVG ist auch die Stadtverwaltung in besonderem Maße interessiert. Schließlich ist sie die eigentliche Klägerin. Da die Stadt selbst jedoch nicht gegen den Ausbau klagen darf, hat sie betroffene Anwohner gesucht und mit der Familie Hoch gefunden. "Wir unterstützen sie in jeder Form", sagt der Technische Dezernent der Stadt, Fabian Schmidt. Dazu gehört vor allem die Übernahme sämtlicher Anwaltskosten. "Sonst hätten wir uns darauf auch nicht eingelassen", so Dieter Hoch.