Seibelgelände: Mettmann gewinnt in erster Instanz

Grundstücksverkauf war kein Fall für ganz Europa.

Mettmann. Die Vergabekammer Düsseldorf hat entschieden, dass der Verkauf des ehemaligen Seibel-Grundstücks nicht europaweit ausgeschrieben werden musste. Der Wülfrather Investor Uwe Clees hatte die Vergabekammer angerufen, weil er die Auffassung vertritt, die Stadt hätte den Verkauf des Grundstücks europaweit ausschreiben müssen. Er hätte möglicherweise auch an dem Grundstück Interesse gehabt.

Auf dem Seibelgelände baut die Projektentwicklung Breitner & Lotz die Seniorenresidenz "Carpe diem". Seit Mitte Februar ruhten die Arbeiten auf der Großbaustelle wegen des Prüfverfahrens.

Nach Ansicht der Vergabekammer ist der Nachprüfungsantrag schon unzulässig. Dem Antragsteller wurden deshalb die Kosten des Verfahrens, zu denen auch die Anwaltskosten der Stadt Mettmann zählen, auferlegt. Auch die Gebühren der Vergabekammer muss Clees zahlen.

Die Stadt Mettmann sieht sich in ihrer Rechtsauffassung, dass der Vertrag wirksam ist und der Verkauf nicht ausschreibungspflichtig war, bestätigt. Bürgermeister Bodo Nowodworski wollte die Entscheidung gestern nicht weiter kommentieren. Clees kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Rechtsmittel einlegen und den Vergabesenat beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf anrufen.