Bundestagswahl 2025 So funktioniert die Stimmabgabe auch vor dem 23. Februar
Mettmann · Wer schon vor dem Wahltag seine Stimme abgeben möchte, kann auf die Briefwahl zurückgreifen. Bis die Unterlagen verschickt werden, dauert es jedoch noch. Wer mit dem Zurücksenden in Zeitnot gerät, kann auch auf ein anderes Angebot zurückgreifen.
(albo) Die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, kommt immer näher. Viele haben aus deshalb auch schon ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten gefunden. Wenn diese noch nicht zugestellt wurde, ist es aber kein Grund zur Panik – bis Freitag, 7. Februar, sollen nach Angaben der Stadt Mettmann alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt worden sein. Falls dem nicht so ist, sollen sich die Bürger bei der Wahlhotline unter Tel. 02104 980-555 oder per Mail an wahlen@mettmann.de melden.
Neben der Möglichkeit, am Wahltag im Wahllokal seine Stimme abzugeben, kann man auch per Brief sein Kreuz machen. Die Unterlagen herfür können über den QR-Code in der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Alternativ kann der Stimmzettel auch per Mail an briefwahl@mettmann.de unter Angabe aller Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum, der Anschrift sowie ggfs. einer abweichende Versandanschrift angefordert werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die Unterlagen zur Briefwahl nicht vor Freitag, 7. Februar, versendet werden.
Neben der Briefwahl können die Bürgerinnen und Bürger in Mettmann auch im Rathaus vor dem Wahltermin zur Urne gehen. Hierfür wird der Rathaussaal in der 2. Etage des Altbaus zur Verfügung gestellt. Mit amtlichen Lichtbildausweis und Wahlbenachrichtigung kann in der kommenden Woche, vom 10. bis zum 15. Februar, zu folgenden Uhrzeiten gewählt werden. Montag und Dienstag hat das Wahllokal im Rathaus von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16 Uhr geöffnet. Am Mittwoch, Freitag und Samstag kann nur vormittags von 8 bis 12 Uhr das Kreuz gemacht werden. Am Donnerstag steht die Wahlkabine von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 19 Uhr zur Verfügung.
In der Woche der Wahl ändern sich die Zeiten ein wenig. Am Montag und Dienstag, 17. und 18. Februar, kann wie in der Vorwoche von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr gewählt werden. Auch am Mittwoch, 19. Februar, kann das Kreuz nur am Vormittag von 8 bis 12 Uhr gesetzt werden. Am Donnerstag, 20. Februar, ist das Wahllokal im Rathaus von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 bis 19 Uhr geöffnet. Die letzte Möglichkeit, vor der Wahl seine Stimme abzugeben, ist am Freitag, 21. Februar, von 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr. Am Samstag, 22. Februar, steht die Stimmabgabe im Rathaus nicht zur Verfügung.
Wer nicht vor dem Wahltermin an die Wahlurne treten möchte, kann selbstverständlich auch bis zum 23. Februar warten. Die Stimmabgabe ist an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr möglich. Welches Wahllokal für den Einzelnen zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung geschrieben.