Frauen sollen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bekommen Freude über Fortschritte beim Gewaltschutz
Mettmann · Im November wurde vor dem Rathaus demonstriert, nun macht der Gesetzgeber einen Schritt nach vorne.
(dne) Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen hatten sich im November des vergangenen Jahres rund 250 Menschen zu einer Mahnwache gegen Femizide in Mettmann versammelt. Darunter waren auch Bürgermeisterin Sandra Pietschmann, die Gleichstellungsbeauftragte Karen Brinker sowie Frauen des Mettmanner Frauennetzwerks, die die Mahnwache unterstützt hatten, die von den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Mettmann organisiert worden war. An diesem Abend hatte Bürgermeisterin Pietschmann in einer Rede gefordert, dass zum Schutz von Frauen die Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes endlich umgesetzt werden müsse.
Seither wurde der Stand der Gesetzesarbeit in Berlin aus dem Mettmanner Rathaus heraus aufmerksam verfolgt. Und nun gibt es für die Frauen einen Erfolg. Deshalb äußern sich jetzt Bürgermeisterin Sandra Pietschmann und Karen Brinker, Mettmanns Gleichstellungsbeauftragte, froh darüber, dass der Familienausschuss des Bundestages dem Gewalthilfegesetz zugestimmt und den Entwurf zur Abstimmung in den Bundestag überwiesen hat. Der Deutsche Frauenrat begrüßt diese fraktionsübergreifende Einigung als großartige Errungenschaft für den Gewaltschutz in Deutschland. Nach diesem positiven Erfolg ging die Freude direkt weiter. Denn der Bundestag hat am 31. Januar den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz beschlossen.
In einer Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats heißt es dazu: „Das ist ein historischer Moment für den Gewaltschutz, denn dieses Gesetz wird Leben retten! Wir haben lange und hart für diese Einigung gekämpft. Wir sind nicht müde geworden, an die politischen Gemeinsamkeiten zwischen den Parteien zu appellieren, damit das massive Gewaltproblem gegen Frauen in Deutschland endlich ernst genommen und bekämpft wird. Wir sind erleichtert, dass die Parteien dem Recht auf ein Leben frei von Gewalt den Stellenwert eingeräumt haben, den es verdient“, sagt Sylvia Haller, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats und Leiterin des Fachausschusses „Gewalt gegen Frauen beenden”.
Der Entwurf sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Zudem sollen Frauenhäuser und Beratungsstellen ausgebaut und finanziert werden. Der Bund beteiligt sich erstmals an dieser Finanzierung. Auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll dieses Gesetz immens verstärken.
Mit der Zustimmung des Bundestages ist ein weiterer, wichtiger Schritt gemacht, „den Gewaltschutz in Deutschland vom Kopf auf die Füße zu stellen. Im nächsten Schritt streiten wir als größte frauenpolitische Interessenvertretung auf Verbesserungen, damit wirklich alle Gewaltbetroffenen den Schutz finden können, der ihnen zusteht“, ergänzt Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats.