Windhövel: Bebauungsplan geheilt

Die Pläne werden noch vor der Sommerpause offengelegt. Die Politik steht geschlossen hinter dem Projekt.

Haan. Mit einer Entschuldigung hat Bürgermeister Knut vom Bovert am Dienstag im Planungsausschuss den Tagesordnungspunkt "Bebauungsplan Nr. 143 "Windhövel/Neuer Markt" aufgerufen. "Ich muss mich bei den Haaner Bürgern entschuldigen, dass die Haaner Verwaltung nicht so gearbeitet hat, wie sie es gewohnt sind", sagte er.

Man habe sich im Rathaus schwarz und blau geärgert über einen Fehler, der nicht hätte passieren dürfen, weil er zum kleinen 1 x 1 gehöre. "Dafür trage ich die Verantwortung", sagte vom Bovert.

Im Bebauungsplan für die Windhövel-Passage war die Grundflächenzahl (GRZ) nicht angegeben worden. "Sie muss aber festgesetzt werden", wie Technischer Beigeordnete Matthias Buckesfeld erläuterte (WZ berichtete). Die aktuelle Satzung bleibe aber rechtskräftig und anwendbar, würde eine Baugenehmigung vorliegen, könnte sie jederzeit erteilt werden.

Aufgefallen war der Fehler der Bürgerinitiative Innenstadt Haan. Sie hatte bereits in ihren Stellungnahmen an die Stadt zur ersten und zweiten Offenlage des Bebauungsplans 143 darauf hingewiesen und ihre Klage (Normenkontrollverfahren) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster unter anderem mit dem Fehlen der GRZ begründet.

"Dieser Fehler gibt natürlich denjenigen Auftrieb, die gegen das Projekt sind", räumte vom Bovert ein. Aber er habe inzwischen mit dem Investor (Immobilien-Treuhand-GmbH, kurz: ITG) gesprochen. "Er steht nach wie vor hinter dem Projekt, auch für 2009. Das ist für mich ein hervorragendes Zeichen. Ich bin guter Hoffnung, dass es weitergeht."

"Wir müssen den Bebauungsplan jetzt heilen", forderte Buckesfeld die Fraktionen auf. Deren Vertreter betonten, dass sie nach wie vor hinter dem Projekt stehen und stimmten dem notwendigen ergänzendem Verfahren für den Bebauungsplan einstimmig zu.

Buckesfeld: "Der Plan lag fehlerhaft aus, weil die GRZ fehlte." Jetzt müsse der Plan erneut ausgelegt werden, damit der Stadtrat den Satzungsbeschluss verabschieden kann. "Dann wird die Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt", sagte Buckesfeld, der daraufhin wies, dass Bürger dann wieder ein Jahr Zeit haben, ein Normenkontrollverfahren anzustoßen.

Zu der aktuell vorliegende Klage der Bürgerinitiative Innenstadt Haan habe das OGV allerdings noch nicht entschieden.

Auf die Frage von Gerhard Herder (UWG), wie man solche Fehler künftig vermeiden könnte, sagte Buckesfeld: "So ein komplexes Projekt kann man nie fehlerfrei erstellen. Das ist aber keine Entschuldigung. Wir wollen jetzt erst das Verfahren auf den Weg bringen, bevor wir eine Fehleranalyse betreiben."