Ehedrama vor Gericht: Führte falsche Eifersucht zu versuchtem Totschlag?
Angeklagter soll grundlos misstrauisch gegenüber seiner Ehefrau gewesen sein.
Wülfrath. Seine Eifersucht habe sich der Angeklagte (48) nur zusammenphantasiert; es gebe keinen Grund für dessen beinahe tödlichen Messerangriff auf seine Frau (38) Anfang März in einer Wohnung nahe der Wilhelmstraße. So erklärte es am Mittwoch ein 47-jähriger Zeuge im Schwurgerichtsprozess um versuchten Totschlag vor dem Landgericht Wuppertal. Als er das Paar in seiner Wohnung allein zurück ließ, habe es nicht mal ein Anzeichen für einen Streit gegeben, geschweige denn für den kurz darauf folgenden Kampf.
Am Tattag war der Angeklagte nach Wülfrath gekommen, wo seine Frau schon einige Zeit arbeitete. Sie und eine Tochter hatten in der Wohnung des Zeugen eine Bleibe gefunden. Der Angeklagte hat seinen Angriff zugegeben. Er habe seine Frau in Verdacht gehabt, ein Verhältnis mit dem Zeugen begonnen zu haben.
„Er hat sich geirrt“, sagte der Zeuge. Die Familie habe er über einen Bekannten kennengelernt. Für seine Hilfe habe er keine Miete genommen und keine Gegenleistung verlangt. Die Kosten für Essen habe man sich geteilt, ebenso die Hausarbeit. Zwei Wochen sei das so gegangen, die Frau habe sich eine eigene Wohnung suchen wollen. Es habe kein sexuelles Interesse gegeben. Der Angeklagte hingegen hatte angeführt, er habe seine Frau und den 47-Jährigen in einer Umarmung gesehen, sie hätten sich „vertraut angeschaut“.
Rätsel gibt dem Gericht eine abgebrochene Messerklinge auf, die der Angeklagte für seine Attacke verwendet haben soll. Laut dem Zeugen stammt sie nicht aus seiner Wohnung. Es fehle kein Messer aus seiner Küche.
Die Aussage einer Tochter des Paares hat das Gericht auf Anfang November verschoben. Die Zeugin sollte am Mittwoch erscheinen, war aber für die Richter nicht erreichbar. Noch ist unklar, ob sie überhaupt gegen ihren Vater aussagen will — was laut Gesetz nicht von ihr verlangt werden kann. Der Prozess wird fortgesetzt. dil