Ratingen: Stadtrat-Stadt ohne Handhabe gegen Mobilfunkmast

Fruchtlose Diskussion um den Standort in Breitscheid. Bürgermeister warnt vor Schadenersatzforderungen. Stadt will künftig Strahlenwerte kontrollieren lassen.

Ratingen. Kontrollieren und informieren ja, verhindern nein. Auf diesen Nenner lässt sich das Ergebnis der Debatte im Rat über das Aufstellen eines Mobilfunkmastes an der Stooter Straße in Breitscheid bringen. Die CDU erwies sich dabei als erstaunlich beratungsresistent und beantragte - wie im Bezirksausschuss zuvor beschlossen -, dass der Rat die Vorlage zur Entscheidung an sich ziehen soll. Weder Fraktionsvorsitzender Ewald Vielhaus noch Jörg Maaßhoff, Chef der Breitscheider CDU, wollten aber den geplanten Standort an der Stooter Straße als unabwendbar hinnehmen: "Warum muss mitten im Landschaftsschutzgebiet alle 100 Meter ein Funkmast stehen, warum können die nicht gebündelt werden?"

Keine rechtliche Handhabe gegen die Errichtung

Die Verwaltung machte erneut deutlich, dass es keinerlei rechtliche Handhabe gegen den Funkmast gebe - zumal er jetzt auf einem Grundstück errichtet werden soll, das der Betreiber vom Bund gekauft hat. Nach "sozialem Druck" aus der Nachbarschaft war offenbar kein Privateigentümer mehr bereit, sein Gelände dafür herzugeben. Baudezernent Ulf-Roman Netzel verwahrte sich zudem gegen "Beschimpfungen" seiner Mitarbeiter", wie zuletzt geschehen. Lothar Diehl (Bürger Union) und Bürgermeister Harald Birkenkamp warnten eindringlich davor, die "populistische Schiene" zu fahren. Wenn der Rat das Verfahren an sich ziehe und die Verwaltung beauftrage, die Baugenehmigung zu verweigern, dann müsse sich die CDU auch den drohenden Schadenersatzansprüchen stellen. Birkenkamp verwies dabei auf eine "andere Kommune in der Region", die mit "massiven Forderungen" überzogen werde. Selbst die Grünen stuften die Drucksache nur als "laufendes Geschäft der Verwaltung" ein.

Handys und schnurlose Telefon in Kindergärten einschränken

Beschlossen wurde letztlich folgendes: Werden Sendeanlagen auf städtischen Gebäuden oder Grundstücken errichtet, soll in die Pachtverträge aufgenommen werden, dass die Vorsorgewerte des "Ecolog"-Institutes einzuhalten sind. Sie betragen ungefähr ein Tausendstel der üblichen gesetzlichen Grenzwerte. Die Stadt soll zudem Privatleuten empfehlen, bei Vertragsabschlüssen ebenso zu verfahren. Ferner sollen durch ein unabhängiges Institut in unregelmäßigen Abständen Kontrollmessungen durchgeführt werden. Dafür werden 20 000 Euro bereitgestellt. Außerdem soll die Verwaltung prüfen, ob in städtischen Gebäuden, vor allem in Schulen und Kindergärten, die Nutzung von Handys und schnurlosen Telefonen eingeschränkt werden kann.