400 Meter Akten auf Wanderschaft
Die Kreisverwaltung übernimmt Anfang 2016 von der Stadt Tönisvorst die Bauaufsicht.
Kreis Viersen. Zwischen dem Kreis Viersen und seinen neun Städten und Gemeinden gibt es eine gute Zusammenarbeit. Jüngstes Beispiel ist die Übernahme der Bauaufsicht in der Stadt Tönisvorst durch die Kreisverwaltung in Viersen. Die Vereinbarung gilt ab 1. Januar 2016.
„Es ergibt Sinn, dass Kreis und Stadt sich kurzgeschlossen haben und die Aufgaben bündeln“, sagt Landrat Andreas Coenen. Hintergrund: Mitte der 90er-Jahre, als die Stadt Tönisvorst wuchs und die 30 000-Marke bei der Einwohnerzahl überschritt, erhielt sie eine eigene untere Bauaufsicht. Mit dem bundesweiten demografischen Wandel und entsprechend gesunkenen Einwohnerzahlen wird die Bauordnung jetzt wieder an den Kreis Viersen übertragen. War der Kreis Viersen bislang bereits als untere Bauaufsicht für alle Bauvorhaben in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal zuständig, kümmert er sich jetzt auch wieder um Tönisvorst.
Zeit ist ein wichtiger Faktor bei der Baugenehmigung. Aber auch die Rechtssicherheit spielt eine wesentliche Rolle. „Wichtig ist, dass der Bürger am Ende einer solchen Umstrukturierung keine Nachteile hat und die Dienstleistung auf gleichem Niveau angeboten werden kann“, sagt Bürgermeister Thomas Goßen.
Coenen und Goßen erfülle es mit Stolz, dass das Modell „Wahrnehmung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe einer kreisangehörigen Kommune durch den Kreis“ im Bereich Bauaufsicht einzigartig in Nordrhein-Westfalen ist.
Die Behörden im Kreis Viersen beschreiten also Neuland, was für andere Kommunen bzw. deren Zusammenarbeit Vorbildcharakter haben könnte. Allerdings müssen auch Pioniere die Ärmel aufkrempeln, soll der Auftrag vom Erfolg gekrönt sein. „Über 400 Meter Akten aus Tönisvorst müssen im Viersener Kreishaus untergebracht werden“, berichtet Bauamtsleiter Roland Küppers. Dann verwaltet die Bauaufsicht des Kreises insgesamt 1400 Meter laufende Akten.
Bei den 400 Metern aus Tönisvorst handelt es sich um so genannten Hausakten, die entsprechend der Vereinbarung an den Kreis übergeben werden. Küppers: „Für die Aufnahme dieser Akten und das zusätzliche Personal musste im Kreishaus erst einmal Platz geschaffen werden.“ Der Bürger merkt von dem Verrücken des Aktenbergs aber nichts. Sogar die Sachbearbeiter, die die Dienstleistung erbringen, bleiben die gleichen. Red