Der Plan B existiert bereits

Beigeordneter Hans Ferber hatte es gegenüber der Presse bereits angedeutet: Bei der RAG habe man es mit „absoluten Profis“ zu tun. Und genau so ist es: Bei juristischen Fragen und Formulierungen wird man der Rechtsabteilung des Konzerns nichts vormachen können.

Auch wenn die Verantwortlichen der RAG sich noch beraten wollen, wird der Plan B schon längst ausformuliert in der Schublade liegen: Das Unternehmen will sich von der Tönisberger Zeche trennen. Wie das geht, werden die nächsten Monate und womöglich Jahre zeigen.