Hanf-Zucht: Fünf Jahre für Drahtzieher

Im Fall der St. Huberter Cannabis-Plantage muss der Drahtzieher lange ins Gefängnis. Während des Prozesses schwieg der 30-Jährige.

Krefeld/St.Hubert. Der "Plantagenprozess" ist zu Ende. Das Krefelder Landgericht verurteilte am Montag einen 30-Jährigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Nach der Beweisaufnahme - darunter eine audio-visuell übertragene Zeugenvernehmung aus Polen - sah es die Kammer als erwiesen an, dass sich der Angeklagte als Mitglied von holländischen Drahtziehern an der St.Huberter Bahnstraße eine Cannabis-Anlage aufgebaut hatte. Damit habe der Pole von März 2005 bis April 2006 Handel betrieben.

Die Bande war professionell aufgestellt: In leer stehenden Scheunen und Kellern wurden die Marihuana-Pflänzchen hochgezogen. Das daraus gefertigte Cannabis verkauften die Mitglieder in den Niederlanden und verdienten sich damit eine goldene Nase.

In St.Hubert hatte sich die Bande in einem Keller an der Bahnstraße zwischen THW und Gärtnerei Schraps eingerichtet. Moderne Ausrüstung wie Berieselungs-Anlage, Heizungs-Systeme, spezielle Lampen und Ventilatoren gehörten zur Ausstattung.

Als die Miete seit Monaten überfällig war und der Wasserverbrauch ungewöhnlich hoch war, schaute Eigentümer Peter Schraps am 11.Februar 2006 nach dem Rechten. Zwei "Hanf"-Gärtner nahmen fluchtartig reißaus, als sie den Hausherrn in ihrer Hasch-Höhle entdeckten.

Die Hälfte des 500 Quadratmeter großen Kellerraumes hatte als Hanf-Plantage gedient. Die Drogenfahnder gehen davon aus, dass pro Plantage (insgesamt betrieb die Bande acht solcher Anlagen) mindestens 3000 Cannabispflanzen gleichzeitig gezüchtet wurden. Alle zehn Wochen wurde ein "Anbaugebiet" erntereif und 70 Kilo konsumfähiges Marihuana konnten gewonnen werden.

In den Plantagen selbst waren Polen als Arbeiter eingesetzt, wobei der Angeklagte für die Organisation verantwortlich war und auch für Nachschub aus seinem Heimatland sorgte. Die Ernte führten russische und polnische Helfer durch. Sie wurde mit Lieferwagen in die Niederlande verbracht, stets in Begleitung eines Vorausfahrers, der die Grenze nach Holland zu überprüfen hatte.

Auf einem Bauernhof des Grenzstädtchens Sevenum wurde das Betäubungsmittel verarbeitet. Obwohl der Angeklagte auf den Höfen und im Keller von Zeugen gesehen wurde, schwieg er bis zuletzt zu den Vorwürfen.

Bereits am ersten Verhandlungstag Ende Mai 2008 stellte der Vorsitzende Richter Herbert Luczak eine Höchststrafenvereinbarung zwischen dreieinhalb und vier Jahren in Aussicht. Bedingung: "Dann muss ihr Geständnis umfassend und glaubhaft sein."

Davon machte der Angeklagte keinen Gebrauch. Zudem versuchte sein Verteidiger durch hanebüchene Ausführungen, den Prozess in die Länge zu ziehen.