Sicherer Schulweg Polizei kontrolliert rund um Schulen in Kempen

Kempen · Sicherer Schulweg steht im Fokus: Was Schüler über die Fahrradzone wissen müssen.

Das Piktogramm auf der Straße weist auf die Fahrradzone hin. Dort haben Radfahrende Vorrang.

Foto: Norbert Prümen

(biro) In der Fahrradzone vor den weiterführenden Schulen in Kempen hat es in jüngster Zeit mehrfach Kontrollen der Polizei gegeben. Dabei ging es vor allem um einen sicheren Schulweg: Wie die Kreispolizeibehörde Viersen auf Anfrage mitteilte, führte die Polizei dort seit dem 1. Januar insgesamt 18 dokumentierte Schulwegsicherungen durch. „Bei diesen wurden fünf Verstöße wegen falscher oder fehlender Beleuchtung, zwei Elternbriefe sowie zwei Bürgergespräche festgehalten“, so ein Polizeisprecher.

Auch acht so genannte Präsenzeinsätze verzeichnete die Polizei seither an den Straßen Am Gymnasium und Wachtendonker Straße, „damit sind die normalen Streifenfahrten gemeint“, so der Sprecher.

In der Fahrradzone sind viele Schüler mit dem Rad unterwegs

Dabei seien keine Verstöße festgehalten worden. Insgesamt ist die Polizei aber öfter rund um die Schulen unterwegs, nicht alle Kontrollen werden jedoch in den Einsatzberichten festgehalten. Auch die Bezirksdienstbeamten aus Kempen seien regelmäßig im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort, heißt es von der Polizei.

In der Fahrradzone sind an Schultagen viele Schüler mit dem Fahrrad unterwegs. Die Straßen Am Gymnasium, Wachtendonker Straße und Ludwig-Jahn-Straße waren schon seit den 1990er-Jahren Fahrradstraßen. 2021 wurden die Fröbelstraße und die Straße Im Dreieck hinzugenommen. Da diese Straßen miteinander verbunden sind, wurden sie gemeinsam zu einer Fahrradzone. Heißt: Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und haben Vorrang. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt maximal Tempo 30.

Die Fahrradzone ist auch für Autofahrer, darauf weisen die Schilder „Anlieger frei“ hin. Diese Anlieger sind übrigens nicht nur Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks, das an der Straße „anliegt“, sondern auch alle Personen, die zu dem Anlieger irgendeine Beziehung unterhalten; „dementsprechend können Besucher, Handwerker, Lieferanten und auch Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, alle Anlieger sein“, erklärt der Polizeisprecher.

(biro)