Kempen Kita-Gebühren: Eltern erhalten Beiträge zurück
Nach dem Urteil zu Kita-Gebühren bekommen alle betroffenen Familien das zu viel gezahlte Geld zurück. Nun wird die Satzung geändert.
Kempen. Das Urteil des Oberverwaltungsgericht im Rechtsstreit zwischen Stadt Kempen und Eltern von Kindergartenkindern, das zugunsten der Eltern ausgefallen ist, hat ein großes Echo hervorgerufen. Viele Kommunen haben die Entscheidung aus Münster mit Spannung erwartet.
„Es ist schade, dass die Kempener Regelung nicht gehalten hat“, sagte der zuständige Dezernent Michael Klee am Dienstagabend im Jugendhilfeausschuss. Klee erklärte, dass das Urteil nun nicht bedeute, dass die Stadt keine Gebühren für jüngere Geschwisterkinder nehmen dürfe. So sei bereits richterlich geklärt worden, dass ein Geschwisterbeitrag von 80 Prozent — diese Regelung hat die Stadt Erkelenz eingeführt — durchaus rechtens ist.
Für die klagenden Eltern war das Urteil am Montag natürlich zunächst ein Grund zur Freude. Doch sehen sie auch die langfristigen Auswirkungen. „Für die Stadt und uns als Bürger ist es ein bisschen schade, dass es wirklich soweit kommen musste“, so eine Mutter, die geklagt hatte. Denn die Eltern nehmen an, dass es nun an anderer Stelle teurer werden wird, was indirekt ja auch diese Eltern betrifft.
„Ein ausgeglichener Haushalt ist doch in unser aller Interesse“, sagt sie. „Außerdem wird eine mögliche Neufassung der Satzung vermutlich höhere Kosten für die Eltern mit sich bringen, was auch einige ärgern wird.“ Denn die Kita-Kosten müssen ja schließlich bezahlt werden. Entweder über Elternbeiträge, die dann anderweitig steigen würden, oder durch allgemeine Steuermittel. Die Geschwistergebühren summieren sich auf bis zu 100 000 Euro. Aber für die Eltern und die Stadt ist wichtig, dass nun Rechtssicherheit herrscht.
Was bedeutet das Urteil für Kempener Eltern? Das Gericht hat die Satzungsregelung für unwirksam und nichtig erklärt. Die fünf Eltern, die geklagt hatten, bekommen die gezahlten Gebühren für das zweite Kind zurückerstattet. Wie Dezernent Michael Klee im Ausschuss auf Nachfrage einer Mutter bestätigte, gilt das auch für die Eltern, die nicht geklagt haben. Die Satzungsänderung war 2014 in Kraft getreten. Also sind zwei Jahrgänge davon betroffen.
Für das nun bald startende Kindergartenjahr steht die Entscheidung noch aus. Fest steht, dass die Stadt ihre Satzung ändern wird. Klee kündigte bereits an, dass es eine Sondersitzung des zuständigen Jugendhilfeausschusses wird geben müssen — wann, steht noch nicht endgültig fest. Man wolle eine faire und gerechte Lösung finden, so Klee. Solange gilt die bestehende Satzung — ohne den Passus, dass die Geschwister bezahlen. Aber auch im Laufe des Kindergartenjahres kann die Gebührensatzung geändert werden.
Zunächst wolle man aber die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dieses analysieren. Zudem muss geprüft werden, wie sich Änderungen auf den Haushalt ausüben.
Es kann also durchaus sein, dass es dann in Zukunft einen (reduzierten) Beitrag für Geschwisterkinder geben wird. Landesvorgaben sehen vor, dass Eltern über ihren Beitrag 19 Prozent der Kita-Kosten decken. Kempen liege zurzeit bei knapp 19 Prozent.