Kempen Zentrale Anmeldung von Schülern

Eltern sollen ihre Kinder nicht mehr direkt in den Grundschulen anmelden. Dann könnten sie sich nicht mehr frühzeitig auf eine Schule festlegen.

Foto: Kurt Lübke

Kempen. Am nächsten Donnerstag wird der Schulausschuss der Stadt Kempen über den „Allgemeinen Rahmen“ für die Grundschulen beraten. Darin wird die Zahl der Eingangsklassen festgelegt. Was bisher als Formsache galt, hat nun nach den heftigen Diskussionen um die Verteilung der Eingangsklasse an Regenbogenschule und katholischer Grundschule Wiesenstraße für das Schuljahr 2016/2017 eine gewisse Brisanz erhalten.

Zwischen Stadt und Schulleitern hatte es Gespräche gegeben, um eine ähnliche Situation in Zukunft zu vermeiden (die WZ berichtete). Zudem will man der seit einigen Jahren zunehmenden „Wanderung“ in den Kempener Süden entgegenwirken. In der Vorlage für den Schulausschuss schlägt Dezernent Michael Klee nun eine Begrenzung der Aufnahmekapazitäten für beide Schulen im Schulzentrum Süd zum Schuljahr 2017/18 vor. Das hatte es bisher nicht gegeben.

An der Regenbogenschule sollen maximal 75 Erstklässler angenommen werden, an der katholischen Grundschule 50. Die Regenbogenschule soll sieben Eingangsklassen bilden — dort werden die Klassen 1 und 2 gemeinsam unterrichtet —, die katholische Grundschule zwei Klassen. So soll an beiden Schulen in adäquaten Klassengrößen unterrichtet werden können.

Der Regenbogenschule sei es damit weiterhin möglich, in Klassen angemessener Größe Inklusion zu betreiben. Die Grundschule Wiesenstraße erhalte die Voraussetzungen, sich intensiver dem Thema Inklusion zu widmen. Durch die Begrenzung soll auch den räumlichen Engpässen im Schulzentrum Süd entgegengewirkt werden.

Eine weitere Neuerung: Eltern sollen ihre Kinder demnächst zentral beim Schulverwaltungsamt und nicht mehr direkt bei der Schule anmelden. Zwar entscheiden weiterhin die Schulleitungen über die Aufnahme. Aber so soll eine verfrühte Festlegung von Eltern und Kindern auf eine bestimmte Schule entgegengewirkt werden.

Nähe zur Schule und ein eventueller Förderbedarf sind Faktoren, die bei der Aufnahme zunächst eine Rolle spielen. Die Schulleiter berücksichtigen, wenn ausgewählt werden muss, Härtefälle und ziehen folgende Kriterien für eine Entscheidung heran: Gibt es Geschwisterkinder an der Schule? Wie lang ist der Schulweg? Wurde ein Kindergarten in der Nähe der Schule besucht? Auch kann ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen sowie Schülern unterschiedlicher Muttersprache eine Rolle spielen. An einer katholischen Schule haben katholische Kinder bei der Aufnahme einen Vorrang gegenüber anderen Kindern.

Nun wird die Politik am Donnerstag darüber beraten. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses am Buttermarkt. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 28. Juni.

Nach derzeitigem Stand wohnen insgesamt 291 Kinder in Kempen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2010 und dem 30. September 2011 geboren wurden oder zum Schuljahr 2016/17 zurückgestellt wurden und damit im Schuljahr 2017/18 zur Einschulung anstehen.

Davon wohnen insgesamt 79 Kinder im ehemaligen Schulbezirk Kempen-Nord, 115 Kinder im ehemaligen Schulbezirk Kempen-Süd, 76 Kinder in St. Hubert und 21 Kinder in Tönisberg.

An der Astrid-Lindgren-Schule und an der Grundschule St. Hubert sollen je drei Eingangsklassen gebildet werden.

Für die Einrichtung in Tönisberg sehen die Pläne nur eine Eingangsklasse vor.