Kreis Viersen gibt Tipps Was tun bei einem Wildunfall?

Kreis Viersen · Mehr Wildunfälle im Frühjahr: Was beim Unfall zu tun ist und was man besser lassen sollte.

Wer ein Tier sieht, muss damit rechnen, dass weitere über die Straße laufen. Wildtiere sind häufig in Gruppen unterwegs (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

(biro) Immer wieder kommt es im Kreis Viersen zu Unfällen mit Wildtieren. Nach Angaben des Kreises Viersen häufen sich die Unfälle insbesondere im Frühjahr im April und Mai sowie im Herbst im Oktober und November. „Besonders gefährlich ist es in den Abendstunden, nachts und in der frühen Morgendämmerung, wenn Rehe, Füchse, Wildschweine, Hasen und andere Wildtiere Straßen in der Nähe von Wäldern und Feldern überqueren“, teilt der Kreis Viersen mit. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes sind Rehe dabei statistisch gesehen mit knapp 80 Prozent am häufigsten betroffen.

Besonders in der Morgen- und Abenddämmerung sei Vorsicht geboten, so der Kreis. Autofahrende sollten daher die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen und den Fahrbahnrand im Auge behalten. Besondere Vorsicht sei auf neuen Straßen geboten, die durch Waldgebiete führen. Denn das Wild behalte die gewohnten Wege bei. „Sobald Wild ins Sichtfeld tritt, sollte auf das Abblendlicht umgeschaltet erden, damit die Tiere nicht geblendet werden“, empfiehlt die Kreisverwaltung. Ebenso sei es wichtig, gleichzeitig zu hupen und zu bremsen. Besonders E-Autos seien eher leise und könnten daher von Wildtieren leicht überhört werden.

Was Autofahrer auch bedenken müssen: Viele Tiere sind in Gruppen unterwegs. Taucht ein Tier auf, muss mit weiteren gerechnet werden.

Autofahrer sollten deshalb langsamer fahren, auch wenn ein Tier schon die Straße überquert hat. Gleichzeitig warnt der Kreis vor riskanten Ausweichmanövern, um nicht auch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Sollte es zu einem Wildunfall gekommen sein, sollte man die Unfallstelle sichern, die Warnweste anziehen, die Warnblinkanlage einstellen und das Warndreieck aufstellen. Ist ein Mensch verletzt worden, gilt es, Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst zu rufen (112). Zu lebenden oder verletzten Tieren sollte man Abstand halten, aufgrund der Infektionsgefahr tote Tiere „unter keinen Umständen ohne Handschuhe“ anfassen, warnt der Kreis.

Auch sollte man einem geflüchteten Tier nicht folgen, sondern sich die Fluchtrichtung merken und diese bei der Meldung des Unfalls der Polizei (Telefon 02162 3770, im Notfall 110) mitteilen. So könne ein Jäger das verletzte Tier leichter finden. „Für die Versicherung ist es wichtig, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen“, fügt der Kreis Viersen an. Das Tier einfach in den Kofferraum zu legen, ist übrigens nicht erlaubt: „Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar“, heißt es vom Kreis. Und wer angefahrene Wildtiere ohne Meldung einfach zurücklasse, begeh Fahrerflucht und verstoße gegen das Tierschutzgesetz.

(biro)