Leinenzwang: Stadt ist machtlos
Freilaufende Hunde sind am Hohen Busch ein Problem. Doch die Stadt kann keinen Leinenzwang verordnen.
Viersen. Jäger hatten kürzlich darüber geklagt, dass sie immer häufiger Wildtiere finden, die von freilaufenden Hunden zu Tode gehetzt oder gerissen wurden. Am Hohen Busch in Viersen beobachtet Jäger Gerd van Lieberger immer wieder auch freilaufende Hunde, die Spaziergänger anspringen, Joggern nachsetzen oder Kindern die Süßigkeiten aus der Hand reißen. Für van Lieberger und seine Jagdkollegen wäre ein Leinenzwang am Hohen Busch das beste Mittel.
Den gibt es dort bislang nicht. Denn der Hohe Busch ist kein Naturschutzgebiet. In Naturschutzgebieten müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden, auch auf Wegen. Und die Wege dürfen nicht verlassen werden. In Landschaftsschutzgebieten ist das anders. Dort darf der Hund unangeleint laufen. Er muss aber auf den Wegen bleiben und unter dem Einfluss seines Halters stehen. Er darf niemanden belästigen und Wildtiere nicht stören.
Thomas Biener, Leiter der Abteilung Ordnungswesen bei der Stadt Viersen, kennt das Problem. Beschwerden über freilaufende Hunde bekommt er häufig, derzeit liegt wieder eine vom Hohen Busch auf seinem Schreibtisch. „Als Stadt würden wir Leinenzwang am Hohen Busch begrüßen“, sagt Biener. Doch die Stadt habe da keine Handhabe. Bundes- und Landesgesetze schreiben vor, was Spaziergänger und ihre Hunde im Wald dürfen und was nicht. Verschärfen könne die Stadt Viersen die Regelung nicht: „Wir können nichts machen.“
Dass immer wieder freilaufende Hunde nicht nur Wildtiere, sondern auch Spaziergänger belästigen, sei „ein Ärgernis“, erklärt Biener. Viele Beschwerden gebe es auch über Hunde, die unangeleint in städtischen Parks und auf Spielplätzen zum Apportieren und Spielen unterwegs sind, dabei auch ihre Häufchen im Sandkasten verbuddeln. Viel könne die Stadt da nicht tun, bedauert Biener. Zwar sind Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes regelmäßig in der Stadt, auch in den Grünanlagen und auf dem Hohen Busch, unterwegs, aber: „Man muss den Hund ja gerade dann erwischen, wenn er jemanden anspringt oder Wild verfolgt.“ Sehen das die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, gibt es ein Verwarngeld, im Wiederholungsfall droht auch ein Bußgeld. „Ich versuche, mit den Leuten zu reden, aber manche Hundehalter sind unbelehrbar“, erklärt Biener. So manche Beschwerde komme übrigens auch von Hundehaltern, die beklagen, dass ihr angeleinter Vierbeiner beim Spaziergang von einem freilaufenden Hund angegangen wurde.
Für die Überwachung des Wildschutzes ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig. Sie kümmert sich um alle Bereiche, in denen Wildtiere gestört werden könnten. 25 ehrenamtliche Landschaftswächter unterstützen den Kreis dabei. Sie prüfen bei regelmäßigen Rundgängen in ihren Gebieten, ob alles in Ordnung ist oder ob es irgendwo vielleicht eine wilde Müllkippe gibt. Sehen die Landschaftswächter freilaufende Hunde, die eigentlich in dem Gebiet per Gesetz an die Leine müssen, sprechen sie die Halter an. „Die Landschaftswächter dürfen aber nur Hinweise geben, keine Verwarngelder geben“, erklärt Kreissprecher Markus Wöhrl. Die Wächter geben auch Hinweise an den Kreis, so dass dieser an bestimmten Stellen häufiger kontrollieren kann, wenn es notwendig ist. Beschwerden gebe es beispielsweise immer wieder aus dem Elmpter Lüsekamp. „Dann rücken Kreismitarbeiter aus, die Verwarn- und Bußgelder erteilen“, so Wöhrl.