Niederländische Nachbarstadt Venlo verschärft die Regeln fürs Parken
Venlo · Wer zum Einkaufen oder Bummeln mit dem Auto nach Venlo fährt, muss sich demnächst auf verschärfte Regeln fürs Parken einstellen. Denn die Stadt möchte noch mehr Besucher zur Nutzung von Parkhäusern bewegen und schränkt die Benutzung von Stellplätzen in der Innenstadt ein.
An einem Samstag auf einen kostenfreien Parkplatz in Venlos Innenstadt zu hoffen, ist angesichts des an Wochenenden besonders heftigen Besucherzustroms gewagt. Man muss schon ein ganzes Stück Fußweg bis in die Fußgängerzone in Kauf nehmen, will man parken, ohne zu zahlen. Dass viele Besucher in die Stadt an die Maas zum Bummeln und Einkaufen kommen, finden Einzelhandel und Stadtverwaltung grundsätzlich gut. Die Stadt hat aber auch einen weniger erfreulichen Effekt bemerkt: Der Parkdruck auf den Straßen habe so zugenommen, stellt sie fest, dass nun gegengesteuert werden müsse. „Wir bemühen uns, den Besuchern so viel wie möglich das Parken in Parkhäusern zu ermöglichen und Platz für unsere Bewohner in den Nachbarschaften zu erhalten“, sagt die Stadtverwaltung.
„Das Parken in den Parkhäusern ermöglichen“ klingt nach einer Serviceleistung – bedeutet aber eigentlich: Zum Nutzen der eigenen Einwohner sollen mehr Besucher von außerhalb zur Nutzung kostenpflichtiger Angebote gedrängt werden. Um das zu erreichen, wird Venlo Maßnahmen ergreifen, die ab Januar 2025 in Kraft treten. Dann wird der Zeitraum, in dem man für die Nutzung von Parkplätzen am Straßenrand zahlen muss, ausgedehnt. Wo bislang nur zwischen 8 und 18 Uhr (donnerstags bis 21 Uhr) gelöhnt werden muss, soll die Zahlungspflicht bis auf 22 Uhr ausgedehnt werden. Denn, so die Stadt, der Parkdruck sei in den Abendstunden sogar „sehr hoch“. Man hoffe, dass aufgrund dieser Regelung „die Besucher sich dafür entscheiden, in den Parkhäusern zu parken oder auf andere Weise nach Venlo zu kommen“. Ein alternatives Verkehrsmittel wäre etwa die Anreise mit der Bahn, zumal der Bahnhof gleich gegenüber dem Eingang zur Fußgängerzone liegt. Freilich hapert es bekanntermaßen mit der Zuverlässigkeit der Bahn allgemein und auch der von Mönchengladbach nach Venlo rollende RE 13 ist nicht gerade als Musterbeispiel einer verspätungs- und ausfallfreien Verbindung berühmt.
Die bisherigen Parkgebühren am Straßenrand sind allerdings zumindest wochentags nicht wahnsinnig viel günstiger als die in Parkhäusern: 2,80 Euro pro Stunde maximaler Tagessatz 11,40 Euro gilt am Straßenrand. Im Parkhaus „Arsenal“ in der City beispielsweise werden montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr 2,91 Euro pro Stunde fällig, maximaler Tagessatz 14,80 Euro. Samstag und Sonntag werden freilich zwischen 8 und 18 Uhr dann 3,31 Euro pro Stunde verlangt. Innenstadtnah verfügt Venlo derzeit über rund 2800 Parkplätze in Parkhäusern. Das größte davon ist mit 760 Stellplätzen die Tiefgarage unter dem Msgr. Nolensplein.
Wichtig zu wissen: Betroffen von der Neuregelung wird auch die sogenannte „Blauen Zone“ sein. Damit sind Bereiche gemeint, in denen es mit blauen Streifen markierte Bordsteine gibt und in denen eine Parkscheibe benutzt werden muss. Bislang ist in diesen Straßenabschnitten das kostenfreie Abstellen eines Pkw mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr und Sonntag von 12 bis 18 Uhr erlaubt. Mit der Neuregelung ist dann bis 22 Uhr eine Parkscheibe nötig, um zwei freie Parkstunden zu ergattern.
Umstellen müssen sich auch Lieferanten, die die Innenstadt ansteuern. Ab 2025 ist das Be- und Entladen in der City von Venlo nur noch zwischen 6 und 11 Uhr und zwischen 18 und 20 Uhr möglich – das heißt, die bisherigen Zeiträume werden um eine Stunde verkürzt.
Diese Maßnahme fügt sich an eine andere an, die Venlo schon früher beschlossen hat: Die Innenstadt soll in den kommenden Jahren schrittweise zu einer emissionsfreien Zone werden: Benzin- und dieselgetriebene Transporter, die vor dem 1. Januar 2025 zugelassen wurden, sollen die Zone bis Ende 2028 nutzen dürfen, nicht abgasfreie Lastwagen bis Ende 2030. In der Zwischenzeit gibt es noch Abstufungen abhängig von der Schadstoffklasse, in die das Fahrzeug eingestuft ist. Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2025 neu zugelassen werden, gelten noch striktere Fristen, sofern sie nicht elektrisch oder mit Wasserstoff angetrieben sind.