Prozess: Ladendieb geht auf Detektiv los

Mit einem abgebrochenen Flaschenhals versucht ein 19-Jähriger, einen 41-Jährigen zu verletzten. Die Strafe: Zwei Wochen Arrest.

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Hinsbeck/Krefeld. Die Szene passt eher zu einer Kneipenschlägerei: Mit einem abgebrochenen Flaschenhals hat ein 19-jähriger Nettetaler in der Edeka-Filiale an der Johannesstraße versucht, einen Ladendetektiv (41) zu verletzen. Weil er zuvor durch den Kassenbereich gegangen war, ohne eine Flasche Wodka zu bezahlen, lautete die Anklage vor dem Landgericht Krefeld auf räuberischen Diebstahl.

Nach Erwachsenenrecht steht darauf eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Der 19-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht wegen Diebstahls und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einem Dauerarrest von zwei Wochen verurteilt.

Im Prozess gestand der Angeklagte, sich am frühen Abend des 30. April vergangenen Jahres mit Freunden zum Trinken getroffen zu haben. Mehrere Flaschen Bier und drei Flaschen Schnaps haben die vier Freunde geteilt. Dann sind die Jugendlichen mit dem Bus zum „Tanz in den Mai“ nach Hinsbeck gefahren. Offenbar weil ihnen der Nachschub ausging, hat der 19-Jährige in der Edeka-Filiale eine Flasche Wodka in seiner Hose versteckt.

Doch der Ladendetektiv wurde auf ihn aufmerksam und versuchte den Angeklagten an der Flucht zu hindern. Während des Handgemenges zog der 19-Jährige die volle Wodkaflasche aus seiner Hose und schlug damit um sich und in Richtung des 41-Jährigen. „Aber ich wollte ihn nicht verletzen“, beteuerte er vor Gericht.

Auch als die Flasche im Gerangel zu Bruch ging, versuchte der 19-Jährige, sich weiter gewaltsam aus der Umklammerung zu lösen und stach den Detektiv mit dem abgebrochenen Flaschenhals — traf ihn aber nur im von der Hose schützten Hüftbereich, so dass der 41-jährige unverletzt blieb. Der Angreifer verletzte sich hingegen am Unterarm und blutete.

Auf der Anklagebank sagte der 19-Jährige aus, so stark alkoholisiert gewesen zu sein, dass er sich nicht mehr genau an die Vorfälle in der Nacht zum 1. Mai erinnern könne. Details hätte er erst am Tag darauf von seinen Freunden erfahren.

Einer dieser Freunde saß neben ihm auf der Anklagebank. Der ebenfalls 19-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Diebstahl und zur Körperverletzung verwarnt und muss eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro zahlen.