Nettetaler soll Angestellte nicht bezahlt haben

Der 54-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Nettetal. Bankrott und Vorenthalten von Arbeitsentgelt wird einem Mann aus Nettetal vorgeworfen. Der 54-Jährige muss sich vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Nettetaler einen Strohmann als Geschäftsführer für sein Unternehmen eingesetzt, aber selbst die Fäden in der Hand hatte. Es gehe nicht nur darum, dass er trotz finanzieller Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag stellte. Er habe auch ein im Vermögen der Gesellschaft stehendes Wohnmobil genutzt, um einen privaten Kredit abzusichern. Außerdem soll er eine für die Reparatur des Wohnmobils gezahlten Versicherungssumme an einen privaten Gläubiger abgetreten haben. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, für eine Mitarbeiterin keine Krankenkassenbeiträge gezahlt zu haben.

Der 54-Jährige berief sich vor Gericht darauf, dass er gar nicht Geschäftsführer war. Der 71-Jährige, der als Strohmann eingesetzt worden sein soll, sagte aus. Der unter Betreuung stehende Mann gab an, er habe nicht einmal Zutritt zu Geschäftsräumen gehabt. Der Angeklagte habe ihm einen Lohn von 600 Euro gezahlt, egal, ob er arbeitete oder nicht. Im Gegenzug habe er auch einige Unterschriften geleistet und sich nichts dabei gedacht. Der Angeklagte sei es gewesen, der Mitarbeiter einteilte und ihm abgezähltes Geld gab, um Lieferanten zu bezahlen, und Entscheidungen traf.

Seine Aufgabe sei es gewesen, Baguettes vorzubereiten, zu verkaufen und das Geld abzugeben, sagte der Rentner. Auf die wiederholte Frage, ob er nicht doch als Geschäftsführer fungierte, sagte der Mann: „Ich bin nicht für so was gemacht, ich kann da gar nichts von.” Er habe sich damals auf eine Zeitungsannonce gemeldet, in der nach einem Verkaufsfahrer gesucht wurde. „Ich bin auf ihn reingefallen”, sagte er über den Angeklagten.

Der Verteidiger des Nettetalers hingegen sagte über den 71-Jährigen: „Eindeutiger geht es nicht. Er stand als Geschäftsführer in den Papieren.” Der Staatsanwalt sah die Situation anders und forderte den Angeklagten auf: „Es ist doch klar, dass Sie der Geschäftsführer waren. Jetzt wird es Zeit, die Karten mal auf den Tisch zu legen.”

Die Verhandlung wird fortgesetzt. Es soll noch ein Gerichtsvollzieher als Zeuge gehört werden. BL