Heilpraktiker meldete 3-BP-Infusion nicht

Die eigenständige Herstellung von Arzneimitteln müssen Heilpraktiker bei der Bezirksregierung anzeigen. Der Betreiber des Brachter Krebszentrums hat dies laut Staatsanwaltschaft Krefeld nicht getan.

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Brüggen. Wenn Heilpraktiker Arzneimittel selbstständig mischen oder sogar herstellen, dann müssen sie das beim Dezernat 24 „Öffentliche Gesundheit“ der Bezirksregierung anzeigen. Dies ist im Fall des Heilpraktikers aus Bracht, der niederländischen Krebspatienten Infusionen mit 3-Bromopyruvat (3-BP) verabreicht hat, offenbar nicht geschehen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Axel Stahl. „Das ist ein entscheidendes Detail“, sagte Stahl. Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt gegen den Heilpraktiker des Brachter Krebszentrums wegen fahrlässiger Tötung in drei und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen. Drei Krebspatienten aus den Niederlanden und aus Belgien waren Ende Juli kurz nach der Behandlung in Bracht gestorben.

Neue Ergebnisse aus den Obduktionsuntersuchungen liegen indes nicht vor, sagte der Oberstaatsanwalt. „Es wird sehr schwierig nachzuweisen sein, dass die 3-BP-Infusionen ursächlich zum Tod der Patienten geführt haben.“

Für Verwirrung hatte eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gesorgt, in der 3-Bromopyruvat als vom Arzt verschreibungspflichtig deklariert wird. Niederländische Medien hatten daraus gefolgert, dass der Brachter Heilpraktiker 3-BP nicht hätte verabreichen. „Das trifft auf 3-BP als fertiges Arzneimittel zu“, erklärte Oberstaatsanwalt Stahl. Der Heilpraktiker im Brachter Krebszentrum habe aber seinen Wirkstoff aus dem Ausland bezogen und daraus eine Infusionslösung angerührt. In Deutschland wird 3-BP als fertiges Arzneimittel nicht vertrieben.

Die Staatsanwaltschaft untersucht ebenfalls, ob die Internet-Seite des Krebszentrums in der Form zulässig ist. „Wir prüfen, ob ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorliegt“, sagte Stahl. Dem Gesetz zufolge darf sich die Werbung nicht auf Krebserkrankungen beziehen. Auch der Vorsitzende des Berufs- und Fachverbands Freie Heilpraktiker in Düsseldorf, Dieter Siewertsen, kritisiert die werblichen Angaben des Brachter Krebszentrums im Internet. „Das ist Irreführung. Bei Krebserkrankungen gibt es ein Werbeverbot“, sagte er.

Siewertsen zieht das Vorgehen des Brachter Heilpraktikers in mehreren Punkten in Zweifel. „Grundsätzlich dürfen Heilpraktiker Arzneimittel verwenden, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen“, erklärt der Vorsitzende des Fachverbands. Er verweist darauf, dass Heilpraktiker selbst gemischte Arzeimittel bei der Bezirksregierung melden müssen. Wenn man einen Wirkstoff verarbeite, müsse das unter hygienischen, Apotheken-ähnlichen Umständen geschehen. Der Wirkstoff selbst müsse im Labor unter anderem auf die Konzentration des Stoffes und auf Verunreinigungen geprüft werden.

In einer Stellungnahme auf der Homepage distanziert sich der Berufsverband ausdrücklich von dem Kollegen in Bracht: „Das Problem ist ein Heilpraktiker, der sich über wesentliche Vorgaben des Heilpraktiker-Rechts hinweggesetzt und möglicherweise kriminell gehandelt hat.“

Der Vorsitzende des Fachverbands sieht das Problem nicht im Heilpraktiker-Recht. Ein Problem bestehe darin, dass die Gesetzgebung beim Bund, die Prüfung aber bei den Landesbehörden liege. „Es gibt genügend Gesetze und Regelungen für Heilpraktiker. Erst wenn die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Gesundheitsbehörden den Brachter Fall geklärt haben, wird man sehen, ob es Gesetzeslücken gibt.“