Viersen schafft weitere Tempo-30-Zonen
Vor der Realschule an der Josefskirche, vor dem Süchtelner Krankenhaus und am Altenheim Notburgahaus müssen sich Autofahrer ans neue Tempolimit gewöhnen.
Viersen. Zur Sicherheit der Schüler wird an der Realschule an der Josefskirche eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Die Viersener Grünen hatten schon 2015 beantragt, dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. „Es ist schwer nachzuvollziehen, warum zum Beispiel entlang der Overbergschule in Dülken Tempo 30 gilt, während am fertig gestellten innerstädtischen Erschließungsring die Kinder weiterhin dem Auto- und Lastkraftwagenverkehr mit Tempo 50 ausgesetzt werden“, argumentierten die Grünen in ihrem Antrag.
Politisch war das Thema auch diskutiert worden, doch Tempo 30 gab es für den Josefsring nicht. Denn dafür fehlte die Rechtsgrundlage, erklärte die Stadtverwaltung damals. Dass vor manchen Schulen in der Stadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 30 Stundenkilometern liege, gehe auf einen Ministerialerlass des Landes aus dem Jahr 1989 zurück, der aber zwischenzeitlich aufgehoben worden sei. Allerdings machte die Stadtverwaltung auch Hoffnung: Die Verkehrsministerkonferenz habe sich für Änderungen in den Vorschriften ausgesprochen, bei der Stadt werde man das Thema weiter verfolgen.
Ende 2016 nun wurden die gesetzlichen Regelungen geändert. Sie bilden die Grundlage dafür, dass in Viersen vor der Realschule an der Josefskirche, in Süchteln vor dem St.-Irmgardis-Krankenhaus an der Tönisvorster Straße und im Rahser vor dem Altenheim Notburgahaus an der Sittarder Straße bald Tempo-30-Schilder aufgestellt werden.
Vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern können jetzt Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf Straßen von überörtlicher Bedeutung (wie Bundes- oder Landstraßen) und weiteren Vorfahrtsstraßen eingerichtet werden. Das gilt dann, wenn die Einrichtung einen unmittelbaren Zugang zur Hauptverkehrsstraße hat, man nicht ins Wohnumfeld ausweichen kann und die Schilder so angebracht werden können, dass jeder Verkehrsteilnehmer sie sieht. Anhand dieser Regeln prüfte die Stadtverwaltung, ob vor der Realschule Tempo-30-Schilder aufgestellt werden können. Das ist möglich, weil der Schuleingang einen unmittelbaren Zugang zum Josefsring hat. Auch das Krankenhaus in Süchteln hat einen unmittelbaren Zugang zur Tönisvorster Straße, ebenso stimmen für die Sittarder Straße vor dem Altenheim die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30.
Keine Geschwindigkeitsreduzierung wird es an der Bachstraße an der Albert-Schweitzer-Schule geben. Die Stadt hatte jetzt noch mal die Stelle überprüft, dabei aber festgestellt, dass die Schule keinen unmittelbaren Zugang zur Bachstraße hat. „Tempo 30 kann ich da rechtlich nicht begründen“, erklärt Ordnungsamtsleiter Thomas Ricker. Auch sei die Stelle nicht als Unfallhäufungsstelle bekannt, zur Sicherheit der Kinder sei dort extra eine Ampel eingerichtet worden. Am Josefsring und an der Sittarder Straße sollen die Schilder in Kürze aufgestellt werden. Für die Tönisvorster Straße kündigte der Landesbetrieb Straßen NRW die Beschilderung an, sobald ein Unfallschaden an einer Laterne behoben ist.
In der Vergangenheit gingen immer wieder Anträge von Bürgern oder Parteien bei der Stadt ein, um hier oder dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Doch nicht die Politik bestimme, wo Tempo 30 eingerichtet werde, erklärt Ricker. Die Verkehrssicherheit sei Sache der Stadt als Straßenverkehrsbehörde. Insofern werde die Stadt auch künftig prüfen, wo Tempo-30-Schilder aufgestellt werden könnten. Und sie will mit Messungen kontrollieren, ob sich die Autofahrer an die neuen Vorgaben halten.