Betteln, Lagern, Tauben füttern: Alles jetzt verboten
Bussgeldkatalog: Neuer Mitarbeiter des Ordnungsamts soll die neuen Regeln auch durchsetzen.
Schwalmtal. Die Liste umfasst "aggressives Betteln" ebenso wie das "Lagern in Personengruppen" oder die "Verrichtung der Notdurft". Denn das gehört geregelt. Schwalmtals Rat hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet, die einen ausgefeilten Bußgeldkatalog enthält.
Die Verrichtung der Notdurft etwa schlägt im Falle des Erwischtwerdens mit 25 Euro zu Buche. "Störungen in Verbindung mit Alkoholgenuss" kosten 30 bis 50 Euro. Wer Tauben füttert, zahlt 20 Euro.
In Schwalmtal hatte sich ein Problem breit gemacht: Die Jugendlichen, die mit sich und der Welt nichts Rechtes anzufangen wussten. Immer wieder berichteten Bürger von Pöbeleien, Saufgelagen und nächtlicher Ruhestörung. Die Polizei hatte dagegen gehalten, Präsenz gezeigt und die Lage ein wenig eingedämmt.
Dann hatte sich der Ausschuss für Jugend, Soziales und Seniorenangelegenheiten darauf verständigt, diese Verordnung auf den Weg zu bringen und zudem einen Mitarbeiter für das Ordnungsamt zu suchen, der, teils gemeinsam mit der Polizei, dafür sorgt, dass die Verordnung Wirkung zeigt. Der wird in Kürze eingestellt.
Manfred Böttcher (Grüne) hatte eine längere Erklärung vorbereitet, die er zu verlesen begann, die aber dann in der allgemeinen Unruhe unterging. Er hatte zu zeigen versucht, dass vieles in der Verordnung missverständlich sei. Was heiße "Lagern?" Sei das Sitzen, Stehen oder Liegen von zwei, drei oder wie vielen Menschen? Er billige natürlich kein unbotmäßiges Verhalten, aber er befürchte, das soziale Klima zwischen Jugendlichen und der restlichen Gesellschaft könne vergiftet werden.
Statt einer Verordnung sei mehr Jugendarbeit angebracht. Sein Ruf verhallte ungehört: Die anderen Fraktionen billigten die Verordnung samt Bußgeldkatalog.