Lascher Umgang mit Antikorruptionsgesetz: „Was da gemacht wird, ist strafbar“

Gehen die Willicher Politiker zu lasch mit dem Antikorruptionsgesetz um? Diesen Vorwurf erhebt Thomas Ian Pearce.

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Willich. Thomas Ian Pearce ließ es sich nicht nehmen, sein Anliegen vor dem Stadtrat persönlich vorzubringen: Der gebürtige Schotte, der seit seiner Zeit als Soldat der britischen Streitkräfte in Willich lebt, beklagt sich massiv über den laschen Umgang vieler Ratsmitglieder mit den Vorgaben des nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes. In einer Bürgeranregung, die er dazu eingereicht hatte, schreibt er: „Es ist unzumutbar, dass die Bürger eine Menge Aufwand haben, weil die Ratsmitglieder keine moralische Orientierung haben, um deren Gemeindepflichten zu respektieren.“

Thomas Ian Pearce.

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Vor den Damen und Herren im Ratssaal des Neersener Schlosses wurde Pearce noch deutlicher. „Was Ratsmitglieder da machen, ist strafbar“, erklärte er. Im Blick hatte er die Auskunftspflicht der Politiker in Rat und Ausschüssen über ihren Beruf und mögliche Beraterverträge, über Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, in privaten Unternehmen und Vereinen sowie in vergleichbaren Gremien.

Fast 50 Prozent der Ratsmitglieder seien dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, empört sich Pearce. Möglicherweise seien deshalb Beschlüsse nicht gültig, an denen diese Frauen und Männer teilgenommen hätten. Er fordere daher die Nennung aller betreffenden Personen.

Tatsächlich ist im Amtsblatt des Kreises Viersen vom 8. August 2013 zu sehen, welche Willicher Politiker bis zum festgesetzten Termin keine Angaben nach Paragraf 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes gemacht hatten — und das teilweise trotz Ermahnung durch die Stadtverwaltung. Die Liste der 49 aufgeführten Namen reicht von A wie Amfaldern (Heinz und Nanette) bis zu W wie Winkels (Dietmar).

Etliche dieser Politiker haben 2013 an diversen Ausschusssitzungen teilgenommen und dort mitgestimmt. Wie die Verwaltung in einer Stellungnahme zur Ratssitzung erklärt, seien die Beschlüsse aber trotzdem gültig. Eine mögliche Unwirksamkeit sei aus dem Gesetz nicht abzulesen. Auch andere Sanktionsmaßnahmen würden dort nicht aufgeführt. Nach Auffassung des Innenministeriums setze man vielmehr darauf, „dass ausgelöst durch den Gruppendruck eine Nicht-Meldung negativ auffällt“.

Die Beschwerde von Thomas Pearce hat dennoch etwas Bewegung in die Sache gebracht: Auf Empfehlung der Verwaltung soll nun die „Ehrenordnung“ für Rats- und Ausschussmitglieder überarbeitet werden. Die gesetzlich geforderten Angaben wolle man zudem künftig „mit Nachdruck“ einfordern, heißt es in dem Ratsbeschluss.

Übrigens: Das betreffende Amtsblatt vom 8. August mit den 49 Namen kann im Internet auf der Homepage des Kreises Viersen über die Suchfunktion nachgeschlagen werden. Die Liste ist auf Seite 742 zu finden.