Rollstuhl wird doch repariert: Krankenkasse lenkt ein
Fall in Vorst: Die Krankenkasse KKH-Allianz lenkt ein. Sie hat den Arzt und die Patientin bereits angeschrieben.
Vorst. Erinnern Sie sich an den Fall von Gudrun Schmitz? Das ist die Frau (73), deren Spezialrollstuhl kaputt gegangen war und dessen Reparatur die Krankenkasse nicht bezahlen wollte — jedenfalls bis zur vergangenen Woche.
Behandelnder Arzt ist der Vorster Holger Schmitz, der sich mit der Krankenkasse (KKH-Allianz) auseinandersetzen musste. Die geschätzten Kosten lagen zwischen 400 und 600 Euro. In den Augen des Arztes kam nur eine Reparatur in Frage, weil seine schwerbehinderte Mutter mit den Alternativ-Modellen nicht zurecht kommt.
Die KKH hatte unterschiedlich argumentiert: Sie sei nicht diejenige gewesen, die den Rollstuhl verschrieben habe, könne deswegen logischerweise jetzt auch nicht die Reparatur zahlen. Dabei ist die Patientin seit über 40 Jahren ihr Mitglied.
Dann hatte sich die Kasse bereit erklärt, gleich zwei Rollstühle zur Verfügung zu stellen: einen für die Wohnung, den anderen, damit die Frau ihre eigene Toilette benutzen kann. Gegenüber der WZ hatte die Allianz-Tochter erklärt, dies sei die kostengünstigste Lösung, weil beide Rollstühle ja nur gemietet seien.
Jetzt der Kehrtschwenk, die KKH-Allianz lenkt ein: „Bitte reichen Sie uns die Originalrechnung nach erfolgter Reparatur ein und teilen Sie uns bitte auch die Bankverbindung mit. Sollten für Ihre Mutter Hilfsmittel benötigt werden, reichen Sie uns die Verordnungen ein“, sagt die Kasse in einem Schreiben an den Vorster Arzt.
Wie kommt’s? Hier hilft vielleicht der Blick auf die Formulierung: „Vielen Dank für Ihr Schreiben an das Qualitätsmanagement“, heißt es da. „Möglicherweise hat mal jemand nachgerechnet oder den Sachbearbeitern gesagt, dass sie so nicht mit Kunden umgehen können“, vermutet ein Krankenversicherungsexperte gegenüber unserer Redaktion.