Schwarzarbeit hart bestraft

Die Ex-Chefs im H2Oh bekamen Gefängnisstrafen zur Bewährung. Zudem muss Wolfgang D. 10 000 Euro zahlen.

Tönisvorst. Das Verfahren um Sozialversicherungsbetrug in 117 Fällen am Schwimmbad H2Oh ist am Freitag am Amtsgericht zu Ende gegangen. Die beiden Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt — und müssen teils happige Geldbußen zahlen.

Der 41-jährige Rainer S. aus Kaldenkirchen erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, Wolfgang D. (54) aus Schwerte wurde zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Darüber hinaus muss S. 1800 Euro zahlen, D. sogar 10 000 Euro. Die Gelder gehen an soziale Einrichtungen.

Der Sozialversicherungsbetrug, an dem nach Meinung des Gerichts beide Männer beteiligt waren, zog sich von September 2003 bis September 2008. Rainer S. war damals Betriebsleiter des Tönisvorster Schwimmbades.

Wolfgang D. gehörte zur Geschäftsleitung der Firma, die das H2Oh betrieb.

Für die Einstellung des Personals war S. zuständig. Wie er schon vor Prozessbeginn eingeräumt hatte, machte er zu geringe „offizielle“ Arbeitszeiten und Lohnsummen geltend. Die im Schwimmbad tätigen 400-Euro-Kräfte häuften so Überstunden an, die im Anschluss in Form von Gutscheinen oder Naturalien „vergütet“ wurden. Bei extrem vielen Überstunden war auch mal ein Ibiza-Urlaub für die betreffenden Mitarbeiter drin.

Im Gegensatz zu S. hatte sich D. nicht geständig gezeigt. Er habe zwar von den Überstunden gewusst, nicht aber von der nicht legalen Vergütung. „Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich es nicht geduldet“, beteuerte er am Freitag noch einmal.

Die Vorsitzende Richterin nahm ihm das nicht ab. Sie führte aus, dass es zahlreiche Hinweise dafür gebe, dass D. sehr wohl Kenntnis von dem illegalen Schwarzarbeit-System hatte. So sei ein Romantik-Hotel-Urlaub eines älteren Mitarbeiters, der auch als Zeuge aussagte, von D. persönlich gebucht worden. Auch sei der 54-Jährige bei einer Teambesprechung dabei gewesen, in der die Themen „Überstunden“ und „Karteileichen“ zur Sprache kamen. Außerdem habe D. regelmäßig Mitarbeiter-Stundenzettel per Fax erhalten.

Da der 54-Jährige, im Gegensatz zu S., seine „offensichtliche“ Beteiligung an den ungesetzlichen Vorgängen nicht zugab, bekam er eine höhere Strafe. sr