St. Tönis: Fünf Euro für einen Stempel beim Arzt

Plötzlich sollte eine Patientin aus St. Tönis für einen Eintrag im Bonusheft bezahlen.

St. Tönis/Krefeld. Barbara Schiehs aus St. Tönis ärgert sich: Da wollte sie etwas für ihre Gesundheit tun und dafür Bonuspunkte bei der Prämienaktion ihrer Krankenversicherung, der AOK, sammeln. Und plötzlich soll sie für einen Stempel zahlen.

Als Barbara Schiehs jedoch nach einer Impfung bei ihrer Krefelder Hausärztin um die Bescheinigung der Leistung in ihrem Scheckheft bat, erlebte sie eine Überraschung: "Mir wurde gesagt, dass ich dafür fünf Euro zahlen solle", sagt Schiehs enttäuscht. "Dann brauche ich das mit dem Heft ja gar nicht erst zu machen". Sie rief ihre Krankenkasse an. Bei der AOK in Kempen wurde ihr versprochen, dass man ihr nach Absprache mit der Hausärztin den Stempel geben werde.

Bernd Faber, Pressesprecher der AOK Niederrhein, versteht den Ärger, sagt aber: "Wir können den Ärzten nicht vorschreiben, wie sie das handhaben sollen". Es komme immer mal wieder vor, dass Ärzte für Leistungs-Bescheinigungen Geld verlangten. In diesen Fällen greife aber dann die AOK ein, spreche mit dem Arzt und gebe dem Kunden den Stempel.

"Die Bescheinigung auszustellen, ist eine private Leistung auf Wunsch des Patienten", sagt Martina Haas, Hausärztin von Barbara Schiehs. Für die Leistung müsse deshalb gezahlt werden, das stehe auch in der Gebührenordnung für Ärzte. Hier heißt es: "Nach Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sind ärztliche Eintragungen in Bonusheften nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung". Demnach können Ärzte das Abstempeln berechnen. Alternativ habe der Patient die Möglichkeit, sich eine Kopie der Behandlungsunterlagen "gegen Kostenerstattung" aushändigen zu lassen und diese dann an die Krankenkasse weiterzuleiten.

Trotzdem nehmen viele Hausarztpraxen für das Stempeln der Bonushefte keine Gebühren. "Bei uns ist das eine Service-Leistung", so eine Helferin bei einer Hausärztin aus St. Tönis.