Geflüchtete in Willich Stadt passt Unterbringungskonzept für Geflüchtete an
Willich · Künftig sollen stadtteilbezogene Entwicklungen in der Planung der Stadtverwaltung stärker berücksichtigt werden. Unter anderem schulische Belange spielen dabei eine Rolle.
Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung des Sozialausschusses hat Willichs Beigeordnete Sarah Bünstorf am Donnerstagabend das aktualisierte Unterbringungskonzept für Geflüchtete vorgestellt. Das Ziel sei „weniger Aufwand, mehr Integration“, teilt dazu die Stadtverwaltung mit. Seit Anfang 2024 sei die Zahl der in Willich untergebrachten Flüchtlinge mit gut 1100 Personen auf einem konstant hohen Niveau; die Zuwächse seien derzeit aber moderat. Die Verwaltung habe angesichts dieser Situation die Unterbringungen unter wirtschaftlichen, sozialen und integrationspolitischen Gesichtspunkten neu in den Blick genommen und mittel- und langfristig konzeptionell weiterentwickelt.
Was ändert sich für die Stadtteile?
Im aktualisierten Unterbringungskonzept für geflüchtete Menschen sollen erstmals auch stadtteilbezogene Auswirkungen berücksichtigt werden, „etwa die konkreten Folgen auf angrenzende Bereiche wie beispielsweise die Kita-Platzversorgung, schulische Belange oder auch die baurechtliche Situation“, erläuterte Bünstorf. Die gegebenen Unterbringungsmöglichkeiten sollen verstärkt unter Berücksichtigung einer angemessenen Verteilung auf alle Stadtteile geplant und genutzt werden, heißt es von der Stadtverwaltung. Das gelte vor allem im Hinblick auf den bisher unterrepräsentierten Ortsteil Schiefbahn und die Inanspruchnahme der Grundschulen. Bünstorf erläutert dazu auf Anfrage der Redaktion, vor allem in Alt-Willich sei die Zahl der Geflüchteten derzeit überproportional im Verhältnis zur Einwohnerzahl.
Wo werden die Menschen im Stadtgebiet untergebracht?
Die Verwaltung möchte das ihrer Ansicht nach „bewährte und erfolgreiche Prinzip der dezentralen Unterbringung“ weiterverfolgen. Neben dem Moltkedorf nutze sie diverse Liegenschaften unterschiedlicher Größe im gesamten Stadtgebiet, die entweder der Stadt gehören oder von der städtischen Grundstücksgesellschaft sowie Privatleuten angemietet sind. Betreut werden die Objekte, sofern keine separaten Verträge geschlossen sind, durch städtische Mitarbeitende im Außendienst.
Soll neuer Wohnraum dazu kommen?
„Durch weitere Bauprojekte – insbesondere durch private Investoren, zum Teil auch durch die städtische Grundstücksgesellschaft GSG – soll grundsätzlich mehr bezahlbarer, dauerhafter Wohnraum geschaffen werden“, kündigt die Verwaltung an. Dies soll auch geschehen, „um Konkurrenz zwischen Zugewanderten und anderen Personengruppen, die darauf angewiesen sind, möglichst zu vermeiden“. Außerdem im aktualisierten Unterbringungskonzept vorgesehen: Die Stadt kauft weiterhin Belegungsrechte bei privaten Wohnungsbauinvestoren an, das stelle einen gezielten Investitionsanreiz dar. Bei der Belegung von Wohnungen, die auf diese Weise doppelt mit öffentlichen Mitteln – übliche öffentliche Wohnungsbauförderung plus Ankauf von eigenen städtischen Belegungsrechten – gefördert werden, könnten gut integrierte Flüchtlinge angemessen mitberücksichtigt werden.
Was ist für das Moltkedorf geplant?
Dazu erklärt die Verwaltung: „Perspektivisch soll auch die Fläche, auf der das jetzige Moltkedorf steht, für eine dauerhafte Bebauung genutzt werden, die Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsgruppen schafft.“ Es soll also nicht nur Wohnraum für Geflüchtete entstehen. Im ersten Schritt soll 2025 ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Soweit die bisher genutzten Container noch nicht komplett aufgegeben werden können, sollen sie zumindest soweit stillgelegt werden, dass mit der dauerhaften Bebauung begonnen werden kann, wenn Baurecht geschaffen ist. „Bereits in den letzten Monaten wurde die Auslastung des Moltkedorfs deutlich reduziert“, berichtete Bünstorf in der Ausschuss-Sitzung. Von 250 Plätzen seien derzeit rund 150 belegt, informiert sie auf Anfrage.
Was sieht das Unterbringungskonzept noch vor?
Geplant ist zum Beispiel auch, Personen und Familien, die in von der Sozialverwaltung angemietete Einzelwohnungen untergebracht worden sind und die mittlerweile sozial gut integriert sind, die Mietverträge ihrer Wohnungen übernehmen. „Das führt in verschiedener Hinsicht zu Kosteneinsparungen, vor allem, weil eine Betreuung durch Hausmeister und Integrationshelfer in diesen Fällen oft nicht mehr notwendig ist“, erläuterte Bünstorf. Wie ihr zufolge außerdem „erhebliche Kosteneinsparungen realisiert werden können“: Einzelne, jeweils nicht komplett belegte Liegenschaften, wurden unter auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt.
Wie geht es jetzt weiter?
Das vom Sozialausschuss einstimmig zur Kenntnis genommene Konzept soll der Verwaltung zufolge in regelmäßigen Abständen an die aktuellen Entwicklungen angepasst und voraussichtlich 2026 erneut aktualisiert vorgelegt werden.