Ärger: Hunde an die Leine – auch im Haus?

Holger Zimmermann ist sauer: Nirgendwo dürfen Hunde frei laufen. Jetzt wurde er sogar im Hausflur ermahnt.

Mönchengladbach. "Sina" kennt das Spiel: Vor der Haustür an der Turmstraße wird die Leine abgemacht, die Treppenstufen bis zur Wohnung darf die fünfjährige Hündin dann vor Herrchen Holger Zimmermann alleine hochlaufen. "Sina ist so ein liebes Tier, die Nachbarn lächeln immer, wenn sie sie sehen", sagt Zimmermann.

Doch plötzlich war alles anders. Im Hausflur begegneten Mitarbeiter des Stadt-Ordnungsamtes, die zufällig da waren, der Mischlingshündin und ihrem Besitzer - und waren mit "Sinas" Freigang offenbar nicht einverstanden.

"Sie sagten, dass es in der Stadt eine Anleinpflicht gebe, der Hund nur in der eigenen Wohnung frei laufen dürfe und ich jetzt normalerweise eine Geldstrafe von 35 Euro zahlen müsste", erzählt Zimmermann.

Der Hundebesitzer war empört: "Ich sagte ihnen, dass das hier ein Privathaus sei und sie nichts angehe. "

Für den Tierfreund ist das der Gipfel eines Problems. "Mönchengladbach ist einfach eine rundum hundeunfreundliche Stadt. Überall herrscht Leinenzwang. Damit die Vierbeiner sich austoben können, muss man die Stadtgrenzen verlassen. Und jetzt wird man sogar in den eigenen vier Wänden gemaßregelt", ist Zimmermann sauer.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Situation in anderer Erinnerung. "Der Hund sprang aus dem Auto und lief auf dem Bürgersteig vor dem Haus ohne Leine herum. Meine Kollegen wollten den Halter nur höflich an die Anleinpflicht in Gladbach erinnern", sagt Achim Haimüller, Leiter des kommunalen Ordnungsdienstes.

Die müsse zwar auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen eingehalten werden, bestätigt ein Stadtsprecher. Auf den zahlreichen Wirtschafts- und Feldwegen in Gladbach dürften die Vierbeiner allerdings frei toben.

Trotzdem sind viele Bürger über die Regeln verärgert. Anfang des Jahres forderten rund 500 Mitglieder der "Hundelobby Mönchengladbach" eine Freilauffläche pro Bezirk (die WZ berichtete).

"Im März war das Thema auf der Tagesordnung im StadtUmweltausschuss. Die Verwaltung wurde aufgefordert, Flächen zu nennen, die Hundewiesen werden könnten", so der Stadtsprecher.

Petra Buschmann, in Gladbach Anwältin für Mietrecht, sagt, dass es Sache des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses ist, ob Hunde im Hausflur angeleint werden müssen: "Das steht meistens im Mietvertrag und in der Hausordnung." "Unser Vermieter hat nichts dagegen", sagt Holger Zimmermann. Der war für eine Stellungnahme dazu allerdings nicht zu erreichen.