Astbruch: Ermittlungen wegen Körperverletzung eingeleitet
Geprüft werden soll, ob der Abbruch vorhersehbar war.
War es ein Unglück? Oder liegt ein Überwachungsverschulden zugrunde? Noch ist ungeklärt, weshalb am Freitag in Odenkirchen bei völliger Windstille plötzlich ein 15 Meter langer Ast auf einen Gehweg in der Nähe der Mülgaustraße krachen konnte. Eine 38 Jahre alte Mutter, die dort mit ihrem zweijährigen Kind unterwegs war, wurde dabei schwer verletzt. Knie und Oberschenkel ihres linken Beines wurden zertrümmert. Ob sie je wieder laufen können wird, ist noch nicht sicher. Das Kind blieb wie durch ein Wunder nahezu unverletzt.
In Absprache von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei wurde jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung eingeleitet. Dabei soll geklärt werden, ob der Astbruch vorhersehbar war und deshalb vermeidbar gewesen wäre. Wie das städtische Grünflächenamt versichert, ist der Baum zuletzt Ende Mai überprüft worden. Darüber gebe es Protokolle. Eventuelle Schäden seien nicht festgestellt worden. Wie Oberstaatsanwalt Lothar Gathen gestern sagte, stehe man bei den Ermittlungen noch ganz am Anfang. Die Untersuchungen könnten ergeben, dass es sich um einen tragischen Unfall handelt. Falls aber ein Überwachungsfehler vorliegen sollte, würde nach dem Verantwortlichen gesucht.
Der plötzliche Astbruch hat in der Stadt Bestürzung, aber auch Besorgnis ausgelöst. Anwohner im Bereich zwischen Viersener Straße und Peter-Nonnenmühlen-Allee erinnerten sich wieder an einen schweren Ast, der über einen viel benutzten Weg in der Nähe der Bushaltestelle „Bunter Garten“ ragt. Mehrfach sei die Stadt schon über diesen Umstand informiert worden.
Wie das Grünflächenamt gestern versicherte, sei dieser Fall überhaupt nicht mit der Situation in Odenkirchen zu vergleichen. Städtische Mitarbeiter hätten den Ast zwar schon einmal gestutzt, würden dies jetzt aber noch einmal tun, um den Anwohnern die Sorgen zu nehmen.