Blutiger Streit: Staatsanwalt fordert acht Jahre Haft
Beim Gassigehen kam es zum blutigen Streit.
Mönchengladbach. Weil ein heute 19-Jähriger nach einem Streit um ihre Vierbeiner auf einen anderen Hundehalter eingestochen hat, soll er acht Jahre hinter Gitter. Das forderte gestern der Staatsanwalt beim Plädoyer. Er wirft dem Hauptangeklagten versuchten Totschlag vor und ihm und seinem Bruder, der ebenfalls vor Gericht steht, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung.
Für den zweiten Angeklagten forderte die Anklage - eine andere Verurteilung von sechs Monaten einbezogen - eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten bestritt einen Tötungsvorsatz seines Mandanten und plädierte deshalb auf eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Es sei kein versuchter Totschlag, weil sein Mandant nur einmal zugestochen habe, obwohl er noch mehrfach hätte zustechen können.
Der Anwalt argumentierte weiter, dass das Opfer sich zunächst an nichts mehr habe erinnern können, nun aber eine Aussage gemacht habe. Außerdem sei der Angeklagte vom Opfer provoziert worden und zur Tatzeit alkoholisiert gewesen. Deshalb sei sein Mandant nur eingeschränkt verantwortlich. Das Opfer wurde im Juni 2006 durch einen Stich lebensgefährlich verletzt.