Mönchengladbach. Der Doppelmord an Mutter (38) und Tochter (19) hat zumindest für Justizmitarbeiter keine strafrechtlichen Konsequenzen. "Der gewaltsame Tod war weder für den Familienrichter des Amtsgerichtes und die Ehefrau des P. noch für die mit der Sache befassten Bediensteten der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vorhersehbar", sagt Oberstaatsanwalt Klaus Schreiber von der Krefelder Staatsanwaltschaft. Die hatte die Ermittlungen geführt. Obwohl gegen den mutmaßlichen Täter Erol P. ein Haftbefehl vorlag, hat dieser nach einer Sorgerechts-Angelegenheit das Gericht am Fischerturm unbehelligt verlassen können. An der Frankenstraße tötete er dann Ehefrau und Tochter. Ein Sohn (13) und eine Tochter (9) blieben unverletzt. Nach der Bluttat hatte die Anwältin der Ehefrau, Gülsen Celebi, Vorwürfe gegen die Justiz erhoben: Der Mord an den Frauen habe verhindert werden können. Doch keiner habe Erol P. festgenommen - trotz des Haftbefehls, der nicht einmal im Polizeicomputer stand. Gestern sagte Celebi: "Ich habe den Ausgang erwartet." Die NRW-Justizministerin hatte Versäumnisse eingeräumt.
Der Prozess gegen Erol P. soll in etwa vier Monaten in Gladbach beginnen.