Elf Jahre für Haupttäter bei schwerem Raubüberfall

Ein Gladbacher und ein Hückelhovener wurden am Montag wegen Beihilfe verurteilt.

Mönchengladbach. Elf Jahre und sechs Monate für den Haupttäter (38) aus Recklinghausen, vier Jahre und neun Monate für eine Hückelhovener (48) und drei Jahre und neun Monate für einen Gladbacher (39) - so lautete am Montag das Urteil des Landgerichts wegen schweren Raubes beziehungsweise Beihilfe.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 38-Jährige mit einem weiteren Täter, der bereits rechtskräftig verurteilt ist, im Januar 2002 eine Lederwarenhändlerin und ihren Lebensgefährten überfielen und beraubten.

Das Duo war nachts in das Anwesen des Paares in Hückehoven eingedrungen, hatte seine Opfer gefesselt und mit der Schusswaffe bedroht. Der Hückelhovener und der Gladbacher standen dabei Schmiere.

Hauptbelastungszeuge im jetzigen Prozess war der bereits verurteilte Mittäter. Die nun Angeklagten behaupteten während der Verhandlung, dass der Mann sie zu Unrecht belaste.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre für den Haupttäter gefordert - zwölf Jahre und sechs Monate unter Einbeziehung einer alten Strafe aus Essen. Für den Hückelhovener sollten es nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes sechs Jahre und für den Mönchengladbacher fünf Jahre sein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.