Geldstrafe für Fahrt mit zwei Promille

Mönchengladbach. In der Nacht zum 6. September vergangenen Jahres war ein Autofahrer an der Landgrafenstraße einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Dem offensichtlich betrunkenen Mann gelang es, davon zu fahren.

Dabei verursachte er einen Unfall. Ein zweiter Fluchtversuch — zu Fuß — misslang dem Mönchengladbacher. Eine Blutprobe ergab einen Alkoholpegel von 2,17 Promille. Der Verkehrssünder erhielt einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte.

Jetzt musste der 29-Jährige vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Trunkenheit am Steuer in zwei Fällen und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort warf ihm der Staatsanwalt vor. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe nicht.

Der Angeklagte habe ohne zu zögern ein Geständnis abgelegt und sei strafrechtlich seit fünf Jahren nicht mehr aufgefallen, machte der Verteidiger für seinen Mandanten geltend. Der Unfallschaden sei mit 300 Euro nicht schwer gewesen. Außerdem habe der Mönchengladbacher bereits seit fünf Monaten auf seinen Führerschein verzichten müssen, hieß es im Plädoyer des Verteidigers. Dadurch sei der Verkehrssünder doch auch so schon bestraft. Der Staatsanwalt forderte für den Angeklagten eine Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze zu je 20 Euro). Das Gericht verurteilte den Mann am Ende wegen Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe von 1620 Euro (90 Tagessätze zu je 18 Euro). Außerdem bleibt es beim Entzug der Fahrerlaubnis für zwölf Monate. Er akzeptierte das Urteil sofort.