Gericht: Minarett ist zu groß

Die türkisch-islamische Gemeinde unterliegt der Stadt. Neue Gespräche.

Mönchengladbach. "Es ist ein Schritt auf dem Weg zum Minarett - obwohl das Ergebnis natürlich unbefriedigend ist." Zekeriya Tapar, Vorstandsmitglied des türkisch-islamischen Kulturvereins Diyanet, reagierte verhalten auf die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgericht, das am Donnerstag die Klage des Vereins gegen die Stadt Mönchengladbach bzw. OB Norbert Bude (SPD) abgewiesen hatte.

Nun steht fest: Auf dem Gelände neben der Moschee im alten Mülforter Bahnhofsgebäude an der Duvenstraße darf kein 25 Meter hohes Minarett gebaut werden. Denn der Turm, von dem der Muezzin zum Gebet ruft, sei in dieser Höhe bauplanungsrechtlich unzulässig, heiß es in der Begründung der Kammer. Denn der derzeit gültige Bebauungsplan sieht eine maximale Gebäudehöhe von zehn Metern vor. "Das Vorhaben fügt sich nicht in das Gebiet ein", sagte die Vorsitzende Richterin.

Damit folgte das Gericht der Argumentation der Stadt: "Es gibt in der Umgebung nichts, was gleich hoch ist", hatte Kay Uwe Rhein (Stadtrechtsamt) zuvor betont. Und: Die Ablehnung der Stadt habe keine religiösen Gründe. "Den Bau eines so hohen Kirchturms würden wir in diesem Gebiet auch ablehnen", sagte Rhein.

Die Gläubigen könnten das Areal gut gebrauchen: So erwarte man an den Heiligen Tagen bis zu 2500 Besucher in der Moschee. "Dort könnten wir dann Stellplätze einrichten."

Ungeklärt blieb am Donnerstag jedoch die Frage, ob der Gebetsruf gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt. "Wir warten nun die schriftlichen Urteilsgründe ab. Dann werden wir unser weiteres Vorgehen besprechen", sagt Wolfgang Brück

Seit zwei Jahren schwelt der Streit um das Mülforter Minarett. "Der Verein wünscht sich natürlich ein möglichst repräsentatives Gotteshaus", sagt Brück. Mehrere Versuche, sich außergerichtlich zu einigen, waren im Vorfeld der Gerichtsverhandlung gescheitert.

Wenngleich es immer wieder offizielle Äußerungen von der Stadt, von Politikern und von Diyanet gab, man sei kompromissbereit und wolle ein 20-Meter-Minarett ohne Muezzin-Rufe akzeptieren. Dennoch beschritt die türkisch-islamische Gemeinde den Klageweg.

Berufung Ob das Verwaltungsgericht sie zulässt, ist derzeit nicht bekannt.

Bebauungsplan Er hat die Nummer 304/VII und umfasst das Gebiet Odenkirchener-, Mülgauer-, Steinsstraße, Gotzweg.

Aktenzeichen Das Verfahren läuft unter Az.: 9 K 1672/05.

Höhe Der Stadt-Bebauungsplan weist die maximale Höhe für das Minarett von zehn Metern aus. Diyanet hatte 25 Meter beantragt. Wegen eines Formfehlers durch die Stadt kam es zu der Klage in Düsseldorf.