Missbrauchsprozess: Ist Ralph M. eine Gefahr?

In drei Wochen könnte das Urteil gegen den Gladbacher Ex-Galeristen in Oldenburg fallen.

Im Missbrauchs-Prozess gegen den Gladbacher Galeristen und Schriftsteller Ralph M. (52) könnte schon in drei Wochen das Urteil verkündet werden. Die Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes hat bereits die wichtigsten Zeugen angehört, darunter das 13-jährige Mädchen aus Steinfeld bei Vechta, das Opfer des sexuellen Übergriffes durch den Angeklagten geworden sein soll, und die Eltern des Kindes.

M. hatte nach einer vorzeitigen Haftentlassung - wegen ähnlicher Delikte saß er bereits mehrere Jahre im Gefängnis - das Mädchen aus Steinfeld per Internet (im Chat) kennen gelernt. Im September 2005 schließlich suchte er dann die Eltern des Kindes in Steinfeld auf, nachdem er sich zuvor schon einmal mit der 13-Jährigen getroffen hatte.

Der Besuch in Steinfeld war für den Angeklagten zu einem Desaster geworden. Der empörte Vater des Mädchens hatte M. wutentbrannt aus dem Haus getrieben. Der Angeklagte kommentierte den Vorfall auf seine Art: Als "Löwe" würde man ihm nicht erlauben, eine "Gazelle" zu lieben, erklärte er vor dem Richter.

M. war nach der Haftentlassung auferlegt worden, die Hände von Kindern und Computern zu lassen. In der Wohnung einer früheren Bekannten ging er aber dann doch online und lernte das Mädchen aus Steinfeld kennen, das ihm schließlich offenbar völlig verfallen war. Er nannte es mein "Liebstes Wunderli" - auch noch nach Aufdeckung der Taten. Über eine ihm offenbar hörige Frau ließ er dem Teenager in dessen Schule einen Brief mit wohlfeinen Formulierungen und Ansprachen aushändigen. Den Ermittlungen zufolge soll es Ralph M. immer wieder gelingen, Kinder und auch deren Mütter zu manipulieren.

2002 war der Mann, der auch zahlreiche Promis in seiner längst geschlossenen Galerie an der Sophienstraße nahe dem Stadtmitte-Hauptbahnhof empfing, vom Gladbacher Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften zu knapp fünf Jahren verurteilt worden.

Das Oldenburger Gericht hat nun zu entscheiden, wie diese Wiederholungstat zu werten ist. Die Staatsanwaltschaft droht sogar mit der Sicherungsverwahrung des 52-Jährigen. In diesem Zusammenhang dürfte das psychiatrische Gutachten von großer Bedeutung sein. Der Sachverständige soll am 7. Mai gehört werden. Red