Nachbar klagt wegen Lärmpegel aus Sado-Maso-Studio
Geistenbecker geht gegen Baugenehmigung vor. Prozess begann am Donnerstag.
Mönchengladbach. Aufhängen, Anketten, Schläge mit dem Rohrstock, Reizstrom, dazu Rollenspiele mit Frau Doktor, Frau Lehrerin, Verhöre und Mumifizierung - das sind nur einige Beispiele aus dem Angebot eines Sado-Maso-Studios in Geistenbeck.
Praktiken, die einem direkten Nachbarn des Studios ein Dorn im Auge sind (die WZ berichtete). Der Rentner klagt deshalb gegen die Stadt. Die hat die Baugenehmigung für das Etablissement erteilt - mit dem Wissen, dass dort außer einem Internet-Handel für Sado-Maso-Artikeln auch "erotische Dienstleistungen" Raum finden sollten.
Der Nachbar fühlt sich nach Angaben seines Anwalts vor allem durch die Geräusche aus dem Dachfenster des Hauses belästigt. "Wenn man auf der Terrasse sitzt, kann man jedes Wort der Verhandlungsgespräche hören", sagte Anwalt Thomas Müting gestern beim Prozessauftakt am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Außerdem nutzten die Kunden einen Weg, der dem Kläger mitgehöre. Begegnungen seien unangenehm.
Der rechtliche Knackpunkt ist die Frage, ob ein Bordell oder bordellartiger Betrieb in einem Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe erlaubt ist. "Das älteste Gewerbe gehört in ein Gewerbegebiet", fasste Richter Gerd-Ulrich Kapteina seine Einschätzung der aktuellen Rechtssprechung zusammen. Lediglich bei Wohnungsprostitution sei die Lage etwas anders.
Der Vertreter der Stadt, Kay-Uwe Rhein vom Mönchengladbacher Rechtsamt, führte Urteile und Gutachten an, die Baugenehmigungen dieser Art seiner Ansicht nach stützen. Außerdem seien vor dem besagten Fenster nur 30 Dezibel gemessen worden. "Als die Glocke der Schule in der Nähe läutete, waren es gleich 60 Dezibel", zitierte er aus der Untersuchung.
Der Vermieter des Studios, der selbst in dem Haus wohnt und den Internet-Handel im Erdgeschoss betreibt, pochte vor Gericht auf sein Recht. Elf Jahre hatte G. das Dachgeschoss an Betreiberinnen vermietet, als ihm die Stadt das 2005 Studio schloss. Eben weil die Genehmigung für eine gewerbliche Nutzung des Wohnhauses fehlte. Danach habe er nach Rücksprache mit dem Amt fast 60 000 Euro für Umbauten und Stellplatz investiert, um alle baurechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Am Ende des Verhandlungstages einigten sich G. und die Vertreter der Stadt auf eine veränderte Baugenehmigung, die sie nun verfolgen wollen. Sie soll nun die "erotischen Dienstleistungen" in Form von Wohnungsprostitution erlauben. "Je nach Ausgestaltung ist das in der Nähe von Wohnhäusern auch eine Belästigung", so der Anwalt des Klägers. Am 20. November soll ein Urteil fallen, falls die Parteien bei ihren Positionen bleiben.