Stadtrat macht Weg für Hundewiesen frei
Mönchengladbach. Der Stadtrat hat den Weg für 17 Hundewiesen freigemacht. Die neue Regelung soll am 15.März im Amtsblatt bekanntgemacht werden und tritt dann eine Woche später, am 22.März in Kraft.
Hunde müssen danach außer auf Hundewiesen und vorhandenen Wirtschaftswegen in Mönchengladbach überall an der Leine geführt werden.
Die 17 Hundeauslaufflächen, auf denen ab 22. März keine Anleinpflicht mehrgilt, sind folgende:
Hettweg (hinter der ehemaligen Kaserne; Größe in Quadratmetern: 20.863)
Spielkaulenweg (ehemaliger Stadionparkplatz,11.243 qm)
Vituspark (Wiese oberhalb der Rheydter Straße, 3.775 qm)
Bezirk Ost:
Ahrener Feld, (Wäldchen, 20.615 qm)
Hansastraße (gegenüber der Kirche ,1.740 qm)
Kruchenstraße / Trimpelshütte (neben Parkplatz Kruchenstraße, 12.161 qm)
Zillkeshütte (Nähe Loosenweg, 8.241 qm)
Bezirk Süd:
Bellermühlepark (hinter der Tennishalle, 3.400 qm)
Bruchstraße / Eickes Mühle (südlich des Weihers, 5.831 qm)
Dahlener Straße / Sperberstraße (Hocksteiner Heide, 3.396 qm)
Hubertusstraße, (gegenüber des Elisabeth-Krankenhaus, 13.416 qm)
Rostocker Straße (zwischen Friedhof und Sportplatz, 2.157 qm)
Schützensstraße (Wiese hinteren kleinen Weiher, 6.423 qm)
Stockholtweg (gegenüber der Feuerwehr, 3.883 qm)
Bezirk West:
Gladbacher Straße (hinter dem Borussen Fan-Shop, 8.578 qm)
Neukircher Weg (südlich des Parkplatz von Schloss Wickrath, 17.869 qm)
Vogtsgarten (an der Pauenstraße, 5.368 qm)
Diese Hundewiesen sollen entsprechend beschildert werden. Das Rechtsamt derStadt hat in den Beratungen darauf hingewiesen, dass dort dann zwar derLeinenzwang aufgehoben ist, die Hundehalter aber keineswegs von ihrerHaftung entbunden werden.
Quelle: Stadt Mönchengladbach