Nach Todesfall: Badeverbot ist denkbar

Bei der im Rhein gefundenen Leiche handelt es sich um den vermissten Flüchtling. Die DLRG Meerbusch macht sich Gedanken über Maßnahmen.

Nach Todesfall: Badeverbot ist denkbar
Foto: crei/Grafik: WSD Münster

Jetzt herrscht traurige Gewissheit: Bei der am vergangenen Samstag in Duisburg gefundenen Rheinleiche handelt es sich um den 18-jährigen afghanischen Flüchtling, der am Mittwoch zuvor am Rheinufer in Nierst ins Wasser gestiegen war. Ein Duisburger Polizeisprecher bestätigte, dass die Identifikationsmaßnahmen eindeutig ergeben hätten, dass es sich bei dem Opfer um den vermissten Flüchtling handelt.

Die Vertreter von Deutscher Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) machen sich nicht zuletzt aufgrund des tragischen Unglücks Gedanken darüber, wie Flüchtlinge und auch alle Übrigen besser vor den Gefahren des Rheins gewarnt werden können. Dirk Warthmann, Erster Vorsitzender der DLRG in Meerbusch, sagt: „Ein generelles Badeverbot wäre auf jeden Fall eine Maßnahme, man müsste darüber nachdenken.“ Bisher ist Baden im Rhein generell erlaubt — nur einige Gefahrenstellen in NRW, so etwa in der Nähe von Hafenmündungen, Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, und einige spezielle Abschnitte — so etwa Stromkilometer 740 bis 747 in Höhe Düsseldorf — sind ausgenommen.

Der 18-jährige Flüchtling war am Mittwoch vergangener Woche mit Freunden am Rheinufer in Nierst unterwegs. An diesem warmen Tag stieg er zum Abkühlen ins Wasser. Er soll ein schlechter Schwimmer gewesen sein. Alkohol sei in diesem Fall nicht im Spiel gewesen, sagte der Duisburger Polizeisprecher. Er warnte davor, die Strömung des Rheins zu unterschätzen. „Selbst erfahrene Schwimmer können vom Sog eines Schiffes angezogen werden.“

In Meerbusch erreicht der Rhein in der Spitze eine Strömungsgeschwindigkeit von acht Stundenkilometer. Wenn dann der Sog eines Schiffes hinzukommt, können sich auch erfahrene Schwimmer manchmal nicht retten. Dirk Warthmann registriert aufgrund der Einsatzzahlen stetig die Gefahr des Rheins. „Ich bin mit 16 Jahren bei einem Schulausflug in Königswinter selbst im Rhein geschwommen, es war hochgefährlich.“ Gleichwohl weiß auch Warthmann, dass eine Kontrolle des Badeverbots nur schwer durchsetzbar ist. Das ist auch der Grund, warum sich der Landesverband Nordrhein der DLRG generell in Zurückhaltung übt. „Wenn man ein Verbot erlässt, muss man es auch kontrollieren“, sagt Michael Grohe, Vorstandsmitglied und Sprecher der DLRG Nordrhein.

In engem Kontakt mit anderen Hilfsorganisationen würden ständig Gefahrenpunkte im Rhein analysiert. Aus Grohes Sicht ist es notwendig, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten und an den gesunden Menschenverstand zu appellieren. Lutz Seebert, Einsatzleiter der DLRG in Neuss, regt an, direkt in den Flüchtlingsunterkünften über die Gefahr des Schwimmens im Rhein zu informieren. Er weiß, dass auch in Meerbusch an warmen Tagen viele Menschen im Rhein baden gehen. „Wir können warnen, so viel wir wollen. Die Menschen gehen trotzdem.“