Bürgerinitiative übt Kritik an Windkraft-Plänen
Argumentation des Rhein-Kreises sei „gegenstandslos“.
Neuss. Die Bürger-Initiative Windkraft-Neuss übt mit Blick auf den Bau von zwei Windrädern südlich von Hoisten scharfe Kritik am Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss. Stein des Anstoßes ist eine Stellungnahme des Kreises zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren eines Anwohners am Gohrerberg. Die vom Umweltamt dargebotene Argumentation sei — das betont die Bürgerinitiative in einer Mitteilung — in wesentlichen Punkten gegenstandslos, weil sie sich ausschließlich auf das Nachbargrundstück, nicht aber auf das Grundstück des Klägers beziehe.
Die Initiative argumentiert, dass es sich dabei um ein „reines Wohngebiet“ handele und dort für nächtliche Immissionen ein rechtlicher Grenzwert von 35 dB gelte. Dieser werde, so die Bürgerinitiative, nach dem vorliegenden Immissionschutzgutachten um vier dB überschritten. Das bedeutet, dass die vom Rhein-Kreis Neuss erteilte vorzeitige Baugenehmigung zur Errichtung der beiden Windräder mit dem Immissionsschutzrecht nicht vereinbar und rechtswidrig ist, so die Sprecherin der Bürgerinitiative Gisela Ortwein.
In diese Kerbe schlägt auch der Hoistener CDU-Stadtverordnete Karl-Heinz Baum. Es sei „eine Frechheit, dass die Stadtwerke Neuss trotz des erneuten Eilsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Bau der Windräder“ bereits begonnen haben und „riesige Erdbewegungen in die grüne Niederrhein-Landschaft für die Erschließungsstraße der Baufahrzeuge vorgenommen haben“, so der Hoistener CDU-Stadtverordnete Karl Heinz Baum.
Die Stadtwerke Neuss gehen auf die Vorwürfe der Bürgerinitiative nicht näher ein. Stadtwerke-Sprecher Jürgen Scheer verweist auf die „klare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münsters“. Es hatte die Baugenehmigung für zwei Windräder in Hoisten in zweiter Instanz als gültig anerkannt. Ein Anwohner hatte gegen das Bauvorhaben geklagt.