Spielhallenräuber muss knapp vier Jahre in Haft
Gericht verurteilt 28-jährigen Grevenbroicher zu drei Jahren und neun Monaten. Er wird zudem in einer Entzugsanstalt untergebracht.
Grevenbroich. Der Grevenbroicher (28) hatte gestern vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts kaum auf der Anklagebank Platz genommen, als er auch schon zugab, im April zweimal hintereinander dieselbe Spielhalle überfallen zu haben. Die Staatsanwältin bewertete das als schwere räuberische Erpressung in zwei Fällen, in einem Fall als Versuch. Anschließen schilderte der 28-Jährige einen schwierigen Lebenslauf, der gespickt war mit Alkohol- und Drogenmissbrauch. Als Zwölfjähriger habe er sich selbst Cannabis aus Holland besorgt. Die Hauptschule habe er ohne Abschluss verlassen. „Als ich schließlich auch noch Heroin genommen habe, war ich völlig ruiniert“, erinnerte sich der Angeklagte. „Dann habe ich den Mist im April gebaut“, ergänzte er leise.
Alkoholisiert war er am 9. April in Grevenbroich in der Spielhalle aufgetaucht. In der Hand hielt er eine Holzlatte, die er mit einer Messerklinge versehen hatte. Auf einer Videoaufnahme sah man den unmaskierten Täter, wie er von der Mitarbeiterin Geld verlangte. Ungeschickt griff er nach der Beute. Ein Teil des Geldes fiel zu Boden. Umständlich bückte sich der Angeklagte nach dem Geld. Der Mann machte auf der Videoaufnahme einen seltsam dilettantischen Eindruck. Damals entkam er mit 500 Euro.
Die zweite Tat, fünf Tage später, endete im Versuch. Da hatte er die Spielhalle mit einem Küchenbesser betreten. Als die Mitarbeiterin das Messer sah, flüchtete sie und löste Alarm aus. Die beiden Frauen, die im April bei den Überfällen Opfer waren, erinnerten sich an einen Täter, der einen ungewöhnlichen, keinesfalls aggressiv fordernden Eindruck gemacht hatte. Die 41-jährige Mitarbeiterin hatte dem Grevenbroicher sogar geholfen, die Münzen aufzuheben. „Das habe ich getan, weil ich mir das Gesicht des Mannes genau einprägen wollte“, so die Zeugin.
Ein psychiatrischer Gutachter empfahl die Unterbringung des alkoholabhängigen und persönlichkeitsgestörten Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Das Gericht verurteilte den mehrfach vorbestraften Grevenbroicher zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Und es folgte dem Gutachter.