<strong>Kaarst. Ab dem 1. August ändern sich die Beiträge für die Kindertageseinrichtungen. Grund ist das neue Kinderbildungsgesetz, das dann in Kraft tritt. "Damit verbunden ist eine komplexe Neuordnung der gesamten Kindergartenlandschaft", sagt Jugenddezernent Heinz Dieter Vogt. Er hebt die Familienfreundlichkeit der Stadt hervor. "Ziel ist es, dass wir künftig ein Betreuungsangebot vorhalten, das 40 Prozent aller zweijährigen und fünf Prozent aller einjährigen Kinder einen Betreuungsplatz bietet." Um den Freien Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Eltern möglichst viel Planungssicherheit zu geben, hat der Jugendhilfeausschuss am Dienstagabend die neuen Beiträge beschlossen. Hauptausschuss und Rat müssen noch zustimmen. Die Zeit drängt auch deshalb, weil die Stadt die Anzahl der Kinder und die Gruppengrößen dem Land bis zum 15. März verbindlich melden muss. Anhand dieser Zahlen berechnet das Land die Zuschüsse. Neben einer neuen Gruppenstruktur und einem Betreuungsumfang ändert sich mit dem neuen Gesetz auch die Finanzierung für die Einrichtungen: Statt bisher 20 Prozent, müssen die freien 9 Prozent, die konfessionellen Träger 12 Prozent der Kosten übernehmen. In Kaarst macht das 375 000 Euro aus. Die Stadt zahlt davon 200 000 Euro, das Land 175 000Euro. Der Elternanteil bei den Gebühren liegt bei 19 Prozent, wird aber über eine soziale Staffel, die sich am Einkommen orientiert, erhoben.
"Bei der Berechnung des Elternanteils haben wir uns an den bisherigen Beiträgen orientiert. Im Vergleich zu den Städten Meerbusch, Grevenbroich und dem Kreis Viersen liegen unsere fast immer deutlich günstiger", sagt Ute Schnur, Leiterin des Jugendamtes.
Im Jugendhilfeausschuss sahen die Politiker jedoch Korrekturbedarf: SPD und Grüne fordern, mittel- bis langfristig gar ganz auf die Beiträge zu verzichten. "Dann müssen Sie mir aber verraten, wie die Stadt die 1,3 Millionen Euro erwirtschaften soll", so Stadtkämmerer Vogt.