Nach Überfall: Zwei Wiederholungstäter verurteilt
Insgesamt drei junge Personen raubten einen 19-Jährigen aus.
Neuss. Mit hohen Haftstrafen hat das Jugendschöffengericht gestern ein Verbecher-Trio belangt. Nach Überzeugung des Gerichts haben die drei jungen Erwachsenen versucht einen Neusser auszurauben und ihn dabei schwer verletzt. Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei männliche (18 und 19) und eine weibliche Person (15).
Die Täterin erfuhr von einem hohen Geldgewinn des Opfers und informierte darauf die beiden Mittäter von dem vermeintlich großen Fang.
Die Angeklagte spielte den Lockvogel und spazierte mit dem Geschädigten über die Weckhovener Straße. Anschließend kamen die zwei Männer gezielt von verschiedenen Seiten und schnitten dem Opfer direkt die Fluchtwege ab. Nach kurzen Drohungen ließen die Täter gleich Schläge ins Gesicht folgen. Danach schlugen und traten sie weiter gezielt auf Körper und Kopf ein. Das gezückte Messer konnten die Täter nicht mehr benutzen, denn der Geschädigte schaffte es, den Männern das Messer aus der Hand zu schlagen und fügte sich dabei eine Schnittwunde zu. Das Mädchen stand während der Aktion daneben und rührte keinen Finger.
Durch Hilfeschreie machte sich das Opfer bemerkbar und zwei Zeugen schritten erfolgreich ein — die Täter mussten ohne Beute fliehen.
Der Geschädigte erlitt zahlreiche Prellungen, ein Schädeltrauma und Platzwunden am ganzen Körper, besonders aber am Kopf.
Da alle Täter schon im Vorfeld polizeilich bekannt waren, konnte der Richter keine Milde gelten lassen. Das Mädchen erhält zwei Wochen Dauerarrest sowie ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Die männlichen Angreifer müssen für vier und fünf Jahre ins Gefängnis.
„Man hat in München gesehen, was Tritte gegen den Kopf anrichten können. Dazu zeigen die Vorstrafen der männlichen Täter, dass aus den Verbrechen der Vergangenheit nicht gelernt worden ist“, begründete Richter Heiner Cöllen das Urteil. Damit entsprach er der Empfehlung der Staatsanwältin und ging nicht auf die der Verteidigung ein, die kürze Haftstrafen gefordert hatte. se