Das teilt der Rechtsanwalt der klagenden Anwohner, Lothar Schriewer, mit.
Der Bebauungsplan, der das Gebiet zwischen Römerstraße und Bahngleisen als Großgewerbegebiet ausweist, ist mehr als 45 Jahre alt. Seitdem sind Wohnhäuser, Discounter und Baumärkte entstanden. Dort hatten die Aleviten eine leerstehende Halle für ihr Zentrum gekauft und einen Bauantrag gestellt. Gegen die Nutzungsänderung hatten Anwohner geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen.
Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht die Baugenehmigung zurückgewiesen; "aus formalen Gründen", wie Rechtsanwalt Cornel Hüsch, der die Aleviten vertritt, betont. Eine Zeichnung im Antrag reiche für die genaue Prüfung nicht aus. Die alevitische Gemeinde prüfe nun, ob sie einen neuen Bauantrag stellt oder sich auf ein Gelände an der Kaarster Straße (Heinrich-Böll-Hauptschule) konzentriert.