Neusser wegen Betrugs mit Pay-TV zu Haft auf Bewährung verurteilt

Der 36-jährige Mann kassierte in zwei Jahren etwa 100 000 Euro ab.

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Neuss. Ein 36-jähriger Neusser ist gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er Zugänge zu Pay-TV-Programmen via Internet weiterverkauft und damit in zwei Jahren etwa 100 000 Euro kassiert hat. Das Amtsgericht Düsseldorf befand den Neusser für schuldig und verurteilte ihn wegen Computerbetruges, unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen und Steuerhinterziehung. Der Mann hatte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt.

Für seine illegalen Fernsehdienste hatte sich der Neusser ein ausgeklügeltes System ausgedacht: Er abonnierte die Bezahlprogramme verschiedener privater Fernseh- und Musiksender unter anderem aus der Schweiz, Polen, Frankreich und Italien und zahlte dafür seine Beiträge. Um die Programme zu Hause entschlüsseln zu können, bekam er eine Dekoderkarte. Den darauf befindlichen Schlüssel schickte er seinen „Kunden“, die er übers Internet fand, per E-Mail zu. Die wiederum konnten die Bezahl-Programme über einen Receiver empfangen, der mit einem der „Card-Sharing-Server“ des Angeklagten verbunden war. Mit dem per Mail verschickten Zugangsschlüssel konnten so mehrere zahlende Nutzer die Programme parallel anschauen.

Von Januar 2012 bis Januar 2014, so die Anklage, haben mindestens 80 Kunden über die Dekoder des Neussers Pay-TV-Programme schwarz genutzt — und der Neusser kassierte ab. Für den Empfang des Bezahlfernsehens hätten die Kunden dem Angeklagten monatlich rund zehn Euro gezahlt, so die Anklage. Der Preis habe je nach Produkt variiert. Zum Vergleich: Ein reguläres Vollabonnement bei „Sky“ habe monatlich 56,90 Euro gekostet.

Das Gericht übertraf mit seinem Urteil die Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eineinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Der Neusser muss außerdem 300 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb eines Jahres ableisten und insgesamt 27 000 Euro Steuerschuld in Raten zu 200 Euro an das Finanzamt abbezahlen. Denn der Angeklagte hatte auf seine Einnahmen aus dem Betrugssystem keine Umsatzsteuer abgeführt.