Pflegedienste bekommen auch Sonderparkausweise
Die Bescheinigung entspricht laut Stadt der für die Handwerker. Sie kostet kostet 90 Euro.
Dormagen. Die Mitarbeiter von Pflegediensten haben einen anspruchsvollen, oft stark fordernden und mitunter auch sehr stressigen Beruf. Da ist jede Erleichterung willkommen — und sei es nur dadurch, dass die Parkplatzsuche vereinfacht wird. Die Stadt Dormagen will den Pflegediensten entgegenkommen. Das Presseamt weist jetzt darauf hin, dass Pflegedienste Sonderparkausweise beantragen können — eine Regelung, die in Dormagen auch schon von vielen Handwerksbetrieben genutzt wird, wie Stadtsprecher Swen Möser auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte: „Wir geben bisher jährlich etwa 50 bis 60 solcher Ausweise an Handwerker heraus.“
Mit diesem Sonderparkausweis für Pflegedienste, der analog zum Handwerkerparkausweis gilt, dürfen die Mitarbeiter dann im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen im Bereich der Innenstadt und ohne Parkschein für maximal zwei Stunden parken, informiert die Stadtverwaltung. Auch das Befahren der Fußgängerzone Kölner Straße und der Zonser Altstadt sei dann zu den ausgeschilderten Zeiten möglich. Dabei gibt es jedoch die Einschränkung, dass dies nur zum Be- und Entladen von Autos gestattet ist. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass das grundsätzliche Parkverbot in der Fußgängerzone und in der Zonser Altstadt damit nicht aufgehoben ist. Ein Freibrief ist der Ausweis also nicht.
Weitergehende Ausnahmeregelungen seien nicht möglich und würden die Bevorzugung einer Berufsgruppe oder bestimmter Personen bedeuten, erläutert die Stadtverwaltung: „Damit hätten dann andere Firmen ebenfalls die Möglichkeit, diese weitergehenden Regelungen für sich in Anspruch zu nehmen.“ Das aber ist nicht gewollt.
Pflegedienste können dagegen sicher sein, dass ihnen der Parkausweis nicht verwehrt wird. „Wenn ein Pflegedienst einen solchen Ausweis beantragt, bekommt er diesen für eine Jahresgebühr von 90 Euro auch ausgestellt“, verspricht Bürgermeister Erik Lierenfeld.