Spätes Gerichtsurteil gefährdet Windkraftanlagen in Hoisten

Das OVG Münster entscheidet erst 2016 über die Baugenehmigung. Das könnte wegen der sinkenden Einspeisevergütung zu spät sein.

Foto: Weihrauch

Neuss. Die Ankündigung von NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) ist deutlich: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, mit einem ambitionierten Ausbau noch mehr Strom in Nordrhein-Westfalen aus Windenergie zu produzieren“, hieß es in einer Mitteilung aus dem Ministerium. In den ersten drei Quartalen 2015 seien in NRW 73 neue Anlagen in Betrieb genommen worden, zudem lägen Genehmigungen für 120 Anlagen für den Ausbau vor. Ausbaurekorde sind in Sicht. Neuss würde gerne mitmachen, darf aber nicht: Die Baugenehmigung für die in Hoisten von den Stadtwerken (SWN) geplanten Windräder liegt seit Juli beim Oberverwaltungsgericht in Münster zur Entscheidung. Eine Gerichtssprecherin bestätigte: In diesem Jahr wird es in keinem Fall mehr eine Entscheidung in dem Eilverfahren geben. Die Kammer sei mit ähnlichen Verfahren überlastet. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Bau- und Betriebsgenehmigung aus Lärmschutzgründen für rechtswidrig erklärt.

Allein der zeitliche Verzug gefährdet nun das Projekt. Denn im kommenden Jahr sinkt die Einspeisevergütung alle drei Monate. Ein Windrad, das noch in diesem Jahr ans Netz geht, erwirtschaftet in den kommenden Jahrzehnten 8,9 Cent pro Kilowattstunde an Vergütung. Der Betrag sinkt 2016 aber quartalsweise um einen bestimmten Prozentsatz. „Wir gehen davon aus, dass die Vergütung jeweils um den Höchstsatz von 1,2 Prozent fallen wird, weil der Zubau in diesem Jahr sehr stark war“, sagt Stefan Reimering vom Bundesverband Windenergie. Das soll eine Überförderung vermeiden.

Das bedeutet für die Windräder in Neuss: Je mehr Zeit verstreicht, je weiter die Förderung sinkt, umso unwahrscheinlicher ist, dass sich die Investition von 7,5 Millionen Euro (davon 30 Prozent aus Eigenkapital, der Rest über Kredite und Bürgerbeteiligung) überhaupt noch lohnt. Als Bauzeit für ein solches Projekt kalkuliert der Branchenverband drei bis zehn Monate. Das heißt: Selbst wenn das OVG zustimmt, drehen sich die Windräder frühestens im zweiten Quartal 2016 — und dann gibt’s schon 2,4 Prozent weniger Geld.

Kommentar aus Kreisen der Stadtwerke Neuss

Entscheidend für die Höhe der Förderung ist nämlich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die SWN betonten, sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern zu wollen. „Mit dem Thema Wirtschaftlichkeit werden wir uns unmittelbar nach einem Entscheid in Münster beschäftigen“, sagte SWN-Sprecher Jürgen Scheer. Im Frühjahr noch hatten die Stadtwerke mit einer Inbetriebnahme im vierten Quartal 2015 gerechnet. Nun heißt es, es müsse bis zum ersten Quartal 2016 Klarheit herrschen. Stadtwerke und Rhein-Kreis als Genehmigungsbehörde hatten dafür in der Genehmigung nachgebessert und die erlaubten Lärmemissionen am Haus des Klägers von 45 auf 40 Dezibel gesenkt. „Es wird jetzt sehr eng, das ist allen Beteiligten klar“, heißt es aus Stadtwerke-Kreisen.