Fristen im Kreis Viersen Wer jetzt den Führerschein tauschen muss
Kreis Viersen · Nach Jahrgängen gestaffelt müssen Führerscheininhaber im Kreis Viersen ihre Papier-Fahrerlaubnis durch eine Kunststoff-Karte ersetzen. Doch längst nicht alle halten sich an die Fristen. Wie der Pflichttausch funktioniert.
Knapp 20 000 Führerscheininhaber im Kreis Viersen sollten sich so langsam dazu aufraffen, ihren Papierführerschein gegen eine Fahrerlaubnis im Kartenformat umtauschen zu lassen. Einige von ihnen, weil sie das eigentlich schon bis zum 19. Januar 2024 hätten erledigen müssen – die anderen, weil für sie die Umtauschfrist im Januar 2025 endet und sie Wartezeiten einrechnen sollten. Wer sollte sich also jetzt ans Straßenverkehrsamt in Viersen wenden, warum überhaupt und wie funktioniert’s? Ein Überblick.
Wer muss jetzt seinen Papierführerschein umtauschen?
In einer aktuellen Mitteilung erinnert der Kreis Viersen die Besitzerinnen und Besitzer einer gültigen Fahrerlaubnis an die geltenden Umtauschfristen. Derzeit müssen die Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge ab 1971 ihren alten Papierführerschein umtauschen, die Frist endet am 19. Januar 2025. Für die Jahrgänge 1953 bis 1970 ist die jeweilige Umtauschfrist bereits abgelaufen, die alten Papierführerscheine sind nicht mehr gültig.
Der Kreis weist darauf hin, dass der Umtausch Pflicht ist, er also gegebenenfalls nachgeholt werden muss. Die Frist für die Jahrgänge 1952 und älter endet unabhängig davon generell im Jahr 2033. Übrigens: Wer einen der 1999 bis 2018 ausgestellten Kartenführerscheine besitzt, muss diesen ab Januar 2026 umtauschen – abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines, bis spätestens 2033. Eine Liste mit den Umtauschdaten finden Interessierte unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch
Wie viele Führerscheininhaber hätten längst schon ihren Papierführerschein eintauschen müssen?
„Wie sich die Zahl der säumigen ,Umtauscher’ auf die einzelnen Jahrgänge verteilt, können wir nicht sagen, weil diese Daten von uns nicht erfasst werden“, teilt Kreis-Sprecherin Julia Vieth auf Anfrage mit. „Bis jetzt hätten im Kreis Viersen rund 28 900 Personen der Jahrgänge 1953 bis 1970 ihren alten Führerschein spätestens bis zum 19. Januar 2024 umtauschen müssen“, sagt sie. „Mit den Jahrgängen 1971 und später, die bis 1998 erstmals einen Papierführerschein erhalten haben, kommen nun etwa 10 750 Personen hinzu, die bis zum 19. Januar 2025 noch ihren alten Führerschein im Kreis Viersen umtauschen müssen.“ Bisher haben Vieth zufolge insgesamt rund 20 840 Personen den Führerschein umgetauscht, aber: „Darunter werden auch Personen sein, die noch bis zum 19. Januar 2025 Zeit gehabt hätten.“
Ist es überhaupt realistisch, dass im Straßenverkehrsamt bis Januar alle noch ausstehenden Fälle bearbeitet werden könnten?
„Theoretisch zum jetzigen Zeitpunkt ja“, sagt Vieth. „Jedoch hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass nicht alle Pflichtigen rechtzeitig einen Antrag stellen.“
Wie lang ist aktuell die Wartezeit für einen entsprechenden Termin im Straßenverkehrsamt?
Vieth zufolge liegt die Wartezeit für einen Termin in der Führerscheinstelle derzeit bei etwa zweieinhalb Wochen. „Jedoch werden nahezu täglich weitere Termine für den gleichen Tag freigeschaltet“, sagt sie. Die Termine lassen sich online auf der Internetseite www.kreis-viersen.de buchen. Die Führerscheinstelle befindet sich im Kreishaus in Viersen, am Rathausmarkt 3. In der Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Kempen ist der Pflichtumtausch nicht möglich, weil es dort keine Führerscheinstelle gibt.
Nimmt das Online-Verfahren weniger Zeit in Anspruch?
„Das Online-Verfahren ist wesentlich schneller“, sagt Vieth. „Hierbei wird der Antrag derzeit innerhalb einer Woche bearbeitet und dann an die Bundesdruckerei übergeben. Dies kann wenige Wochen dauern.“ Die Erfahrung habe gezeigt, dass sich die Fristen etwas ausdehnen, je näher der Stichtag rückt. Vieth erläutert: „Der Antrag wird online vorbereitet, jedoch benötigen wir zusätzlich noch Unterlagen, wie zum Beispiel den alten Führerschein, die aber per Post geschickt oder hier vor Ort rund um die Uhr in den Briefkasten geworfen werden können. Ein Besuch mit Termin ist dadurch tatsächlich entbehrlich.“ Der Antrag zum Pflichtumtausch kann online unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch vorbereitet werden. Dort finden sich zudem weitere Informationen zum Umtausch und ein Bereich mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was kostet der Pflichtumtausch?
Für den Umtausch muss der Führerscheininhaber 30,40 Euro zahlen.
Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?
Wie der Kreis informiert, sollen bis 2033 europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine eingeführt werden. Durch den Umtausch bleiben alle Fahrberechtigungen bestehen, die zum Zeitpunkt der Umstellung gültig sind.
Wer jedoch weiterhin mit einem ungültigen Papierführerschein fährt und erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Darüber hinaus könnten im Ausland oder bei der Anmietung eines Fahrzeuges Probleme auftreten. Die neuen EU-Kartenführerscheine sind jeweils auf 15 Jahre befristet.