Drei Jahre Haft: Spahn-Urteil rechtskräftig

Der BGH weist die Revision des Arztes aus Barmen zurück.

Wuppertal. Das Ende 2008 gegen den Wuppertaler Arzt Dr. Frank-Peter Spahn (58) gefällte Urteil - drei Jahre Haft wegen Körperverletzung - ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Ex-Betreibers der Felderbach-Privatklinik am Mollenkotten - heute residiert dort ein Sex-Club - zurückgewiesen. Laut Anklage hat Spahn in seiner Klinik bei Schönheitsoperationen "grob kunstfehlerhaft gearbeitet". Laut Urteil ging es ihm nicht um das Wohl der Patienten, sondern um deren Geld.

Wie berichtet, saß Spahn zwischenzeitlich 18Monate in U-Haft. Es gilt als unwahrscheinlich, dass er noch einmal ins Gefängnis muss. Spahns Klage auf Wiedererteilung seiner deutschen Approbation - die war ihm im Zuge der Ermittlungen in Deutschland entzogen worden - haben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht mittlerweile abgewiesen.