Werbung für Abtreibung? Ärzte vor Gericht

Wegen eines Flyers wurden die Ärzte verwarnt.

Wuppertal. War es Werbung in eigener Sache oder eine allgemeine Information für Patienten? Das war die Frage, um die sich am Mittwoch bei einem ungewöhnlichen Prozess im Amtsgericht alles drehte.

Angeklagt waren fünf Ärzte aus Wuppertal, denen vorgeworfen wurde, bis zum Juli 2007 auf ihrer Homepage in einem Flyer öffentlich für den Abbruch der Schwangerschaft geworben zu haben. Das Gericht befand die Angeklagten für schuldig, bewegte sich mit einer Verwarnung und Bußgeld von 20 Tagessätzen jedoch im untersten Bereich des Strafmaßes. Die Geldstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das heißt die Ärzte müssten erst zahlen, wenn sie innerhalb der Bewährungszeit erneut straffällig würden.

Die Verteidigerin, die Freispruch gefordert hatte, kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. "Eine Absicht lässt sich hier nicht erkennen. So wenig wie eine persönliche Bereicherung. Die Ärzte preisen ihre Fähigkeiten nicht an, sondern teilen Informationen für ihre Patienten mit", sagte sie. Sie will Verfassungsbeschwerde einlegen, da sie das Recht der Patienten auf Information darin beschnitten sieht.

Abtreibungsgegner hätten die Ärzte angezeigt, um ihnen zu schaden. Der Flyer habe nicht zum redaktionellen Inhalt der Website gehört, sondern extra aufgerufen werden müssen, betonte die Verteidigerin. Wer das täte, habe schon über einen Abbruch nachgedacht.