Am kommenden Mittwoch soll das Landesparlament das Gesetz verabschieden.
Künftig soll die Polizei in NRW damit unter anderem elektronische Fußfesseln zur Überwachung etwa von terroristischen Gefährdern einsetzen oder auf Messenger-DiEnste wie WhatsApp zugreifen können. Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte, dass diese Maßnahmen unter Richtervorbehalt stehen. „Da kann die Polizei nie allein entscheiden.“
Juristen hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Maßnahmen vorgebracht. Nun wird etwa der Polizeigewahrsam nicht so stark ausgeweitet wie ursprünglich geplant und die Möglichkeit eines Anwaltsbeistandes ausdrücklich eingeräumt. Die oppositionellen Grünen lehnen das Gesetz ab. Die SPD enthielt sich im Innenausschuss, hat ihr endgültiges Abstimmungsverhalten im Plenum aber noch nicht festgelegt. Auch die AfD enthielt sich.